Staatliche Förderung für Biotopbäume
Autor: Wolfgang Saam
Oberleichtersbach, Freitag, 09. November 2018
Birgit Bladde von der Forstverwaltung Rupboden informierte die Oberleichtersbacher Gemeinderäte bei deren Sitzung über naturschutzrechtliche Ziele im Gemeindewald. Die Forstverwaltung Rupboden führt d...
Birgit Bladde von der Forstverwaltung Rupboden informierte die Oberleichtersbacher Gemeinderäte bei deren Sitzung über naturschutzrechtliche Ziele im Gemeindewald.
Die Forstverwaltung Rupboden führt die Beförsterung und Betriebsleitung des Oberleichtersbacher Gemeindewalds durch.
Nach dem Waldbetriebsplan 2018 sollen 1578 Festmeter Holz im Gemeindewald eingeschlagen werden, bei 1011 Festmetern ist dies bereits erfolgt.
Da der Holzpreis für Fichtenholz in diesem Jahr stark zurückgegangen ist, wurden nur die notwendigen Einschläge vorgenommen. Der Bucheneinschlag am "Pilsterkopf" konnte gut verkauft werden.
Keine relevanten Flächen
Bladde stellte dem Gemeinderat das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) vor. Mit diesem Programm soll unter anderem der Erhalt von Biotopbäumen und das Belassen von Totholz im Wald gefördert werden. Werden Biotopbäume für zwölf Jahre aus der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen, so wird dies mit 125 bis 195 Euro pro Laubbaum und 150 Euro pro Nadelbaum honoriert. Das Liegenlassen von Totholz wird mit 90 Euro pro Baum gefördert.
Auch eine Flächenförderung in Höhe von 1200 Euro pro Hektar sei möglich, es gebe aber im Gemeindewald keine relevanten Flächen dafür.
Spätere Nutzung möglich
Am "Pilsterkopf" gebe es 20 Bäume, die als Biotopbäume in Frage kämen und für zwölf Jahre aus der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden könnten.