Die Gemeinde Unterleinleiter hat für eine Mischwassereinleitungsstelle und elf Regenwassereinleitungsstellen in die Leinleiter teilweise seit 40 Jahren keine wasserrechtliche Erlaubnis mehr. Diese Gen...
Die Gemeinde Unterleinleiter hat für eine Mischwassereinleitungsstelle und elf Regenwassereinleitungsstellen in die Leinleiter teilweise seit 40 Jahren keine wasserrechtliche Erlaubnis mehr. Diese Genehmigung braucht man aber, um Abwasser oder Niederschlagswasser aus einer Kanalisation in einen Vorfluter einleiten zu dürfen.
Dass diese Genehmigungen längst ausgelaufen sind, wurde erst jetzt bei der Überprüfung der Einleiter in die Kläranlage Ebermannstadt festgestellt. Für die Gemeinde Unterleinleiter bedeutet dies nun, dass keine gültigen Bescheide vorhanden sind und bis zum Jahresende Unterlagen zur Beantragung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis erstellt und eingereicht werden müssen. Und dies wiederum kann für die Gemeinde teuer werden, weil dann möglicherweise auch noch Baumaßnahmen erfolgen müssen.
Zunächst ist jedoch eine Untersuchung notwendig. Dafür wurde einstimmig das Büro Weyrauther nach einem Angebot in Höhe von höchstens 5000 Euro brutto beauftragt. Der Jurist im Rat, Ernst König (DWV), wunderte sich sehr, denn diese Einleitungsstellen gebe es ja schon ewig. Dass Wasserrechtsbescheide nach 20 Jahren auslaufen und dann wieder erneuert werden müssten, seien Mechanismen, die man eigentlich lange kenne, so König, der betonte: "Mich hat das Ganze erschreckt."
Bescheide waren 1980 und zuletzt 2006 ausgelaufen. "Den Schwarzen Peter kriegen wir nicht mehr weg", sagte Bürgermeister Alwin Gebhardt (DWV), der sich das nur mit einem Versehen der Verwaltung erklären kann. Zudem habe darauf aber in all den Jahren das Landratsamt Forchheim auch nicht darauf hingewiesen.
Alexander Ebert von der Verwaltung erklärte, dass dies alles mit der Ebermannstadter Kläranlage zusammenhänge: "Da steht jetzt alles auf dem Prüfstand." Nach der Expertise des Planungsbüros gehe die Arbeit dann erst richtig los. "Da kommt dann noch einiges auf die Gemeinde zu", meinte Ebert.
"Das wird uns finanziell um einiges zurückwerfen", befand der Rathauschef. Auch in Ebermannstadt oder der Gemeinde Wiesenttal bestünde die Problematik mit ausgelaufenen wasserrechtlichen Bescheiden. Falls die Beantragung nicht bis zum 1. Januar erfolgreich abgeschlossen werden kann, muss damit gerechnet werden, dass ein Abgabebescheid durch das Landratsamt Forchheim erlassen wird. Dies würde dann nach dem Gesetz eine Abwasserabgabe zur Folge haben, was sehr teuer werden könnte. Ziel müsse es nun auf jeden Fall sein, eine beschränkte Erlaubnis für drei Jahre zu erlangen. Der zweite Schritt wäre dann eine wasserrechtliche Erlaubnis ab 2024 für das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage Ebermannstadt mit dauerhaften Bescheiden für die nächsten 20 Jahre.