Neben der Widmung stand vor allem der Breitbandausbau im Mittelpunkt der Sitzung.
Gemeinden können ihre öffentlichen Straßen mit einem Namen oder einer Nummer bezeichnen. Straßennamen erleichtern das Auffinden von Wohnadressen, was besonders für die Post, Liefer- und Rettungsdienste von Bedeutung ist. Der Gemeinderat Schönbrunn hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich folgender Straßen-Widmung zugestimmt: Die Erschließungstraße nordöstlich der Grundschule heißt künftig Siedlungsstraße.
Der Breitbandausbau in der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald war weiteres Thema in der Sitzung. Glasfaser ist die Zukunft im Bereich der Kommunikation. Daten und Informationsmengen werden quasi mit Lichtgeschwindigkeit verschickt. Mit Fiber to the Home (FTTH) endet die Glasfaserleitung nicht mehr am Verteilerkasten, sondern wird bis in die Wohnung geführt.
In einer der letzten Sitzungen hatte sich der Schönbrunner Gemeinderat mehrheitlich für die Erstellung eines Masterplanes als Basis für den Aufbau eines Glasfaser- beziehungsweise Leerrohrnetzes ausgesprochen. Der Masterplan soll einen Fahrplan beschreiben, der es ermöglicht, bei bestimmten Tiefbauarbeiten entsprechende Leerrohre und Speedpipes mitzuverlegen, so dass ohne größeren Mehraufwand und um Kosten zu sparen im Laufe der Zeit eine glasfasergeeignete Struktur im Gemeindegebiet entstehen kann. Für die Planungsleistungen wurde das Büro Reuther Net Consulting, Bad Staffelstein, beauftragt.
Dipl. Ing (FH) Siegbert Reuther stellte nun den Räten den Masterplan für die Gemeinde Schönbrunn vor. Ziel war es, mit FTTB (Fiber to the Building) die Glasfasertechnik nicht bis wie bisher zu den Schaltkästen, sondern bis ins Gebäude zu verlegen. Dabei wurde jedes Haus berücksichtigt. Der Masterplan für Schönbrunn wurde komplett erstellt, auch das zukünftige Baugebiet (Bremi 2) wurde im Masterplan mit integriert.
Keine "weißen Flecken" mehr
Eine Markterkundung der Gemeinde Schönbrunn ergab: "Eine zeitgemäße Internetversorgung mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s ist weitestgehend flächendeckend, bis auf Fröschhof und einzelne Gehöfte, verfügbar." Diese sogenannten "weißen Flecken" möchte der Gemeinderat ebenfalls erschlossen haben. Die gedeckelten Baukosten werden auf 170 000 Euro beziffert. Der Gemeindeanteil beträgt 20 Prozent. Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen und hofft, dass die Ausführung noch im Jahr 2017 erfolgt.
Die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Städte, Gemeinden, Kirchen usw. ist durch den Bundesgesetzgeber ab dem kommenden Jahr grundsätzlich geändert worden.
Eine bundesgesetzliche Übergangsregelung ermöglicht es allen Betroffenen, die bisherige Rechtslage bis 2020 fortzuführen. Dazu muss die entsprechende Gemeinde oder Organisation bis Ende des Jahres bei ihrem Finanzamt eine Optionserklärung abgeben.
Wenn etwa eine Kommune Arbeiten durchführt wie ein Betrieb, oder wenn Vermietungen durchgeführt werden, muss Umsatzsteuer gezahlt werden. Dieses gilt auch, wenn Schulfremde wie Vereine die schulischen Einrichtungen (Turnhalle) benutzen. Da die Turnhalle derzeit saniert wird, möchte der Gemeinderat die Chance nutzen, die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges ausschöpfen.