Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten werden vom Landratsamt ausgesprochen. Manchmal - im Falle eines Einspruchs - landet eine Angelegenheit auch vor Gericht. Mitunter, so wie am Di...
Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten werden vom Landratsamt ausgesprochen. Manchmal - im Falle eines Einspruchs - landet eine Angelegenheit auch vor Gericht. Mitunter, so wie am Dienstag, birgt sie auch noch Komik. Ein Dolch und ein launiger Mann sollten Richter Ortwin Jaunich beschäftigten.
Zur Zahlung von 200 Euro Bußgeld war ein Lichtenfelser Rentner aufgefordert, der eines Tages einen Dolch ins Gericht mitbrachte. Durch die Personenkontrolle kam er damit vor ziemlich genau zwei Jahren nicht.
In der Innentasche
Zwölf Zentimeter Länge wies die Klinge auf, und beidseitig geschliffen soll sie auch gewesen sein. Da der Mann den Gegenstand zudem noch unverschlossen in der Innentasche eines Kleidungsstücks in der Öffentlichkeit mit sich führte, erfüllte er gleich mehrere Tatbestände.
Während der Anhörung gab sich der Mann nicht immer Mühe, den Eindruck von Langeweile zu verbergen.
Im Tonfall der Entrüstung antwortete der 64-Jährige auf die Frage, ob er deutscher Staatsangehöriger sei, mit "Na, ich bitte darum!" Dass er "für weiß der Teufel was" keine 200 Euro zahlen wolle, machte er deutlich und blieb es auch in seinen Schilderungen.
Keineswegs mit böser Absicht habe er den von ihm als Messer bezeichneten Gegenstand mit sich geführt, als er damals zu Erkundigungszwecken das Gericht betrat.
Ratschlag an den Richter
"Bevor mein Hund auf den Mainwiesen verblutet, weil irgendwelche Angler und Suffköppe Sehnen mit Angelhaken rumliegen lassen", würde er das Messer mit sich führen. Es bestünde nämlich die Gefahr, dass sich sein Hund beim Gassigehen in den Sehnen verheddere und losgeschnitten werden müsse.
Darum plädierte der Rentner auch dafür, dass sich das Gericht anstelle mit ihm zu befassen und sich an seinem Messer "aufgeile", sich eher mit Menschen beschäftigen sollte, "die ihre Frauen auf offener Straße erschießen".
Richter Jaunich erklärte dem Mann, dass ihm nicht vorgeworfen würde, etwas Schlimmes mit dem Messer im Sinn gehabt zu haben. Aber um ein Messer handelte es sich streng genommen nicht, was Jaunich neben der Absicht, wegen der angespannten finanziellen Lage des Rentners das Bußgeld herabzusetzen, auch darlegte.
Hieb- und Stichwaffe
Eine beidseitig geschliffene Klinge über zwölf Zentimeter Länge und eine Spitze, wenngleich etwas abgeflacht, sprächen für eine Hieb- und Stichwaffe, die man nicht in der Öffentlichkeit führen darf.
Bei der Vorstellung einer Bußgeldherabsetzung sprach sich der Rentner für die Höhe "Null" aus, vorausgesetzt, dass der Richter "heute einen sozialen Tag" habe. Amtsrichter Ortwin Jaunich ließ sich nicht darauf ein und entschied auf 50 Euro.