Seit März dieses Jahres werden in Erlangen E-Scooter zum Verleih angeboten. Trotz umfangreicher Presseveröffentlichungen zum Thema und Verhaltenshinweisen zur Benutzung halten sich einige Benutzer die...
Seit März dieses Jahres werden in Erlangen E-Scooter zum Verleih angeboten. Trotz umfangreicher Presseveröffentlichungen zum Thema und Verhaltenshinweisen zur Benutzung halten sich einige Benutzer dieser Gefährte nicht an die Verkehrsvorschriften. Das teilt die Erlanger Polizei mit.
Seit dem 1. März stellte sie mehrere gravierende Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Roller fest: So mussten bislang sechs Nutzer wegen Trunkenheitsdelikten zur Anzeige gebracht werden. Hiervon wiesen vier Personen Atemalkoholkonzentrationen von 1,10 bis 2,6 Promille auf und waren damit absolut fahruntüchtig. Gegen diese Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Zudem wurden die Führerscheine der Fahrer sichergestellt.
Unter Drogen
Ein weiterer Rollerfahrer war mit knapp 1,0 Promille unterwegs; ein 26-jähriger Rollernutzer stand bei der Fahrt mit dem E-Scooter nach bisherigen Ermittlungen erheblich unter dem Einfluss von Drogen. Gegen diese beiden Personen wird ein Ermittlungsverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Auffällig an diesen Verkehrsverstößen ist die Tatsache, dass bis auf einen Verstoß alle in der Zeit zwischen 2 bis 4 Uhr festgestellt wurden.
Bei allen Rollerfahrern wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden. Darüber hinaus stellten die Beamten zwei in Privatbesitz befindliche Roller fest, für die vom Eigentümer der notwendige Versicherungsschutz nicht abgeschlossen war. Auch hier durften die Fahrten nicht mehr fortgesetzt werden. Die Halter erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Am Montag ereignete sich zudem noch ein Verkehrsunfall, bei dem ein Rollerfahrer glücklicherweise nur leicht verletzt wurde.
Vorfahrt missachtet
Ein 20-jähriger Erlanger befuhr mit seinem Gefährt die Zenkerstraße in südlicher Richtung und missachtete an der Kreuzung zur Sophienstraße die Vorfahrt eines von rechts kommenden Pkws. Im Kreuzungsbereich stießen beide Fahrzeuge zusammen und der Rollerfahrer erlitt nach ersten Feststellung eine Rückenverletzung. Der 20-Jährige wurde vom hinzugerufenen Rettungsdienst zur weiteren Untersuchung in die Notaufnahme der Universitätsklinik gebracht. Zum Unfallhergang befragt, gab der 20-jährige Erlanger an, dass er fälschlicherweise glaubte, er habe an dieser Kreuzung Vorfahrt.
Am Roller entstand augenscheinlich kein Sachschaden; am Pkw wurden die Stoßstange sowie die Motorhaube beschädigt. Der geschätzte Sachschaden beziffert sich auf rund 2000 Euro. Gegen den 20-jährigen Erlanger wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. pol