Pflichtumtausch beginnt

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Die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Stadt und Landkreis Coburg, Wilhelm-Ruß-Straße 5, teilt mit: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestell...

Die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Stadt und Landkreis Coburg, Wilhelm-Ruß-Straße 5, teilt mit: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in den kommenden Jahren umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass in der EU noch im Umlauf befindliche Führerscheine einem einheitlichen, möglichst fälschungssicheren Muster entsprechen. In der ersten Phase des Führerscheinpflichtumtausches sind bis 19. Januar 2022 zunächst die alten Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 umzutauschen. Aufgrund der großen Nachfrage aus der Bevölkerung bietet die Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg an zwei gesonderten Tagen die Annahme von Umtauschanträgen/-unterlagen ohne vorherige Terminvereinbarung an: Diese Tage sind Montag, 22. November, und Dienstag, 30. November, jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr.

Zum Führerscheinumtausch bitte folgende Unterlagen mitbringen: Antragsformular Pflichtumtausch, Vordruck für die digitale Unterschrift, Erklärung zum Direktversand, gültigen Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Lichtbild, alten Führerschein. Die benötigten Formulare und weitere Informationen zum Pflichtumtausch sind auf Homepage www.zulassungsstelle-coburg.de. red