Hilfe vom Staat. Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf Gelder aus den Sozialtöpfen des Bundes angewiesen. Neben dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für Arbeitssuchende gibt es...
Hilfe vom Staat. Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf Gelder aus den Sozialtöpfen des Bundes angewiesen. Neben dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für Arbeitssuchende gibt es verschiedene Hilfearten der Sozialhilfe nach SGB XII: unter anderem auch "laufende Hilfe zum Lebensunterhalt"' (HzL), also Sozialhilfe im engeren Sinne. Bundesweit kletterte die Empfängerzahl dieser Hilfeart auf einen neuen Höchststand.
Und wie sah es im Kreis Bad Kissingen aus? Hier waren zum Stichtag Ende 2014 insgesamt 501 Menschen auf diese Art der Sozialhilfe angewiesen, 44 mehr als ein Jahr zuvor.
Laut Statistik erhielten in Bayern zum 31. Dezember 2014 insgesamt 49 509 Kinder, Männer und Frauen diese Unterstützung (Vorjahr: 49 273), bundesweit waren es 382 500 Empfänger (Vorjahr: 370 300). Die "Hilfe zum Lebensunterhalt" unterstützt Menschen, die weder Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) noch auf Grundsicherung im Alter
oder bei Erwerbsminderung haben. Auch Minderjährige unter 15 Jahren, die nicht im Haushalt der Eltern, sondern bei Verwandten leben, sind anspruchsberechtigt, wenn Einkünfte fehlen. Ebenso Bewohner in stationären Einrichtungen der Pflege, der Altenhilfe oder der Eingliederungshilfe für Behinderte, deren eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten der Unterkunft zu zahlen.
Die meisten im Pflegeheim
Im Kreis Bad Kissingen lebten 413 aller 501 Sozialhilfeempfänger in einem Alten- oder Pflegeheim, also ein Anteil von rund 82 Prozent. Bundesweit lag diese Quote bei gut zwei Dritteln.
Gegenüber dem Vorjahr mit 457 kletterte hier die gesamte Empfängerzahl um 44 oder 9,6 Prozent.
Geht man ein weiteres Jahr zurück, lag die Empfängerzahl damals bei 431 (Dezember 2012) und weitere zwölf Monate zuvor bei 420 (Dezember 2011).
Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Grundbedarf decken, mehr nicht. Dazu zählen nach § 27a SGB XII "insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung". Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang auch eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.