Gericht Vorbestraft wegen Kindesmissbrauch stand ein 44-Jähriger jetzt wegen Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor Gericht. Die Gründe für sein Handeln bleiben im Dunkeln. Trotzdem bekam er noch einmal Bewährung.
Er sitzt neben seinem Verteidiger, regungslos. Seine Aussage muss der Angeklagte vorlesen, weil er nicht frei darüber sprechen kann. Immerhin hat er dank einer Therapie erkannt, dass er etwas dagegen unternehmen muss. Und er möchte auch wieder in Therapie, versichert sein Verteidiger. Leider ist es kaum möglich, ohne eine gerichtliche Verfügung an einen Therapieplatz zu kommen. Der 44-Jährige steht wegen Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften in Bad Kissingen vor Gericht. Er wird beschuldigt vor dem 1. Januar und dem 1. Juni 2019 Computer-Ausdrucke von Mädchen, die "deutlich unter 14 Jahre alt waren", an zwei Seen ausgelegt zu haben. Die Mädchen auf den Bildern hätten "ihre Genitalien auf unnatürliche Art und Weise" beziehungsweise "in unnatürlicher Körperhaltung" gezeigt, so die Anklageschrift. Die Spaziergänger, die die Ausdrucke fanden, erstatteten jeweils Anzeige bei der Polizei.
Der Angeklagte gesteht die Taten und bereut sie. "Es tut mir sehr leid", sagt er in seinem Geständnis und wiederholt in seinem Schlusswort, dass er alles dafür tun wolle, "dass es nie wieder vorkommt". Was er mit dem Auslegen der Bilder bezweckt hat, kann er nicht beantworten. "Er hat eine innere Blockade, kann nur mit einem Therapeuten darüber reden", erläutert sein Verteidiger. Leider seien die Wartelisten extrem lang, sein Mandant habe nur ein Chance auf eine Therapie, wenn das Gericht dies heute verfüge.
"Eine Therapie ist wahrscheinlich das einzige, was bei Ihnen hilft, denn die Tendenz, was Kinder angeht, ist bei Ihnen ja offenbar da, daran müssen Sie arbeiten", sagt die Richterin. Seit 2010 hat der Angeklagte keine Freundin mehr, "seit dem letzten Vorfall", wie er sagt. Damals war er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richterin redet ihm ins Gewissen. "Haben Sie sich mal Gedanken gemacht, dass diese Kinder darunter leiden. Sie können nichts dafür, und sie können nie wieder ein normales Leben führen."
Die Polizei war durch DNA-Spuren auf den Ausdrucken auf den Angeklagten gekommen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung Ende Juni 2020 wurden Laptop, PC und Drucker sichergestellt. Darauf fanden die Beamten "mindestens 20 Bilddateien von Kindern beim reißerischen Zur-Schau-Stellen ihrer Genitalien und beim Sex mit Erwachsenen". Es seien nicht genau die Aufnahmen gewesen von den Ausdrucken und auch der Drucker sei möglicherweise benutzt worden, aber das könne man nicht mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, gab der Polizist von der Kriminalpolizei Schweinfurt als Zeuge vor Gericht an. Doch nachdem der Angeklagte geständig war, spielte das eine eher untergeordnete Rolle.
Die Kripo hatte den Fall übernommen, nachdem zwischen September 2018 und Juni 2019 im Bereich Schweinfurt mehrfach solche PC-Ausdrucke aufgetaucht waren. Zunächst waren vier Sachbearbeiter der Schweinfurter Polizei damit betraut. Doch dann wurden im Zeitraum zwischen Februar und Juni 2019 drei gleich gelagerte Fälle im Bereich Gemünden bekannt. Da übernahm die Kripo und bündelte die Ermittlungen.
Der Verteidiger machte deutlich, man hoffe auf Bewährung mit der Auflage, eine Therapie zu machen, denn "nur so bekommt er eine". Nach einem Therapeutenwechsel habe die letzte Behandlung durchaus eine ganze Menge gebracht, auch wenn es zunächst nicht den Anschein habe, so der Anwalt. "Immerhin kann er jetzt einem Job nachgehen und sich darauf konzentrieren, das ging vorher nicht." Die Arbeit führe ihn allerdings durch ganz Deutschland, was eine Therapie zusätzlich erschwere. Trotzdem wolle er diese auf alle Fälle machen, gab der Verteidiger für seinen Mandanten an.