Stephan Herbert Fuchs Seit vielen Jahren begeht er Straftaten, mehrfach musste er schon Gefängnisstrafen verbüßen, die letzte Haftentlassung liegt exakt fün...
Stephan Herbert Fuchs
Seit vielen Jahren begeht er Straftaten, mehrfach musste er schon Gefängnisstrafen verbüßen, die letzte Haftentlassung liegt exakt fünf Jahre zurück. Jetzt kämpft ein 34-jähriger Mann aus Creußen in einer Berufungsverhandlung wieder einmal um eine Bewährungsstrafe.
Weil er im Jahr 2014 und 2015 bei verschiedenen Händlern im großen Stil jede Menge Security-Bedarf wie Handschellen, Schlagstöcke, Einsatzstiefel, aber auch Funkgeräte und Headsets im Gesamtwert von 2700 Euro bestellte, aber nie bezahlte, wurde der gelernte Kfz-Mechatroniker im Juni zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. "Ich werde den Schaden wieder gut machen, bitte geben sie mir die Chance", sagte der Angeklagte vor Gericht.
Jeder bekomme die Chance auf Bewährung, in Ausnahmefällen sogar beim zweiten Mal, sagte der vorsitzende Richter Werner Kahler.
Der Angeklagte habe allerdings bereits neun Vorstrafen, darunter mehrjährige Haftstrafen. Zuletzt saß er wegen schwerer räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung vier Jahre ein. "Auf welcher Grundlage soll da noch eine Bewährungsstrafe möglich sein?", fragte Kahler.
Der Angeklagte verwies darauf, dass er bereits die Hälfte des Schadens zurückgezahlt habe. Außerdem besuche er freiwillig eine Therapie für Gewaltstraftäter und habe dort in Sachen Problemlösungsstrategien schon Fortschritte erzielt.
Unter Betreuung
Im Bericht der Bewährungshilfe klang dies anders: Der Angeklagte lasse kaum Unterstützung zu, hieß es da. Auch, dass seine persönliche Situation eher einem Desaster gleiche und der 34-Jährige allenfalls durch Unzuverlässigkeit auffalle, stand in dem Bericht zu lesen.
Dabei waren die rund 70 000 Euro Schulden noch gar nicht berücksichtigt, die nach Aussage des Angeklagten hauptsächlich aus Mobilfunkverträgen und sinnlosen Einkäufen wie Modellautos stammten. Weil er zuletzt überhaupt nicht mehr klar kam, steht der Mann mittlerweile auch unter Betreuung, zumindest was Finanzen und Behördengänge angeht.
Den breitesten Raum in der Verhandlung nahm die Verlesung der früheren Urteile ein. Immer wieder hatte sich der Angeklagte als Verantwortlicher von Rettungsdiensten, Feuerwehren oder Security-Firmen ausgegeben und entsprechendes Equipment ergaunert. Den Vogel schoss er während der Hochwasserkatastrophe in Niederbayern ab. Unter dem Vorwand, helfen zu wollen, reiste er nach Passau und gab sich dort unter falschem Namen als Leutnant der Militärpolizei aus.
Nicht nur, dass er anstandslos die entsprechende Schutzkleidung erhielt, er kommandierte auch Soldaten der Bundeswehr, die es nicht wagten, zu widersprechen.
Beim Hantieren mit schwerem Gerät erlitt ein Soldat als Folge einer falschen Anweisung des Angeklagten einen Mittelfußbruch. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Eine Fall für die geschlossene Psychatrie.