Muss Ehrenbürgermeister Franz Büttner seine Urkunde abgeben?

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Die Tage von Franz Büttner als Ehrenbürgermeister scheinen gezählt zu sein. Vor gut zwei Jahren hatte sich die Gemeinde Ramsthal diesen Titel für den scheid...

Die Tage von Franz Büttner als Ehrenbürgermeister scheinen gezählt zu sein. Vor gut zwei Jahren hatte sich die Gemeinde Ramsthal diesen Titel für den scheidenden Bürgermeister ausgedacht. Ohne Wissen Büttners hatte der Gemeinderat zuvor für die feierliche Verleihung des Prädikats gestimmt.
Doch im Sommer diesen Jahres intervenierte das Landratsamt gegen die Auszeichnung. Dazu Pressesprecherin Lena Pfister: "Die Gemeinde wurde darauf hingewiesen, dass der verliehene Titel Ehrenbürgermeister keine zulässige Ehrenbezeichnung darstellt und öffentlich nicht geführt werden darf."
Den Stein hatte Dieter Brand (Wirmsthal) frühzeitig ins Rollen gebracht. Er verweist auf das Gesetz für Kommunale Wahlbeamten. Dort ist als Auszeichnung für verdiente Bürgermeister lediglich der Titel Altbürgermeister genannt.
Dieser Titel erschien den Verantwortlichen 2014 für Büttner zu altbacken. "Altbürgermeister klingt nach der Zeit, als das Grundgesetz aus der Taufe gehoben wurde", begründet der damalige Zweiter Bürgermeister Rainer Morper die Titelvergabe. Schließlich sei Büttner trotz seiner 24-jährigen Amtszeit im Dienst der Gemeinde jung geblieben. Rückendeckung kam von Verwaltungsleiter Martin Unsleber. Er verwies auf das kommunale Selbstbestimmungsrecht und liest aus Gesetzeskommentierungen Spielräume bei Titelvergaben heraus.


"Ramsthaler Landrecht"

Kritiker Dieter Brand sieht das anders. Der Ehrenbürgermeister-Titel entspringe wohl dem "Ramsthaler Landrecht", moniert der frühere Verwaltungsleiter. Das Landratsamt geht sogar noch weiter. Ob ein Missbrauch von Titeln im Sinne des Strafgesetzbuches vorliege, sei von den Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen.
Für eine Strafverfolgung gebe es keinen Anlass, beruhigt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Ehrenbürgermeister sei kein geschützter Titel. Insofern gebe es keinen Anhaltspunkt zum strafrechtlichen Einschreiten.
Das Veto des Landratsamtes kennt der Gemeinderat seit vier Monaten. Er nahm das Schreiben dazu im Sommer zur Kenntnis. Mehr nicht. Daraufhin wandte sich Dieter Brand an die Regierung von Unterfranken. "Wir haben das zuständige Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde gebeten, sich der Angelegenheit im Rahmen ihres aufsichtlichen Ermessens weiter anzunehmen", erklärt Pressesprecher Johannes Hardenacke.
Bürgermeister Alfred Gündling schwant längst, dass sich der Gemeinderat noch einmal mit der Materie beschäftigen muss: "Wir werden das noch einmal besprechen um Recht und Gerechtigkeit auf die Sprünge zu helfen." Möglicherweise kommt das Thema in der kommenden Sitzung auf die Tagesordnung.
"Ich habe mir den Titel nicht gewünscht und nicht gefordert", stellt Franz Büttner klar. Manche sprächen ihn als Ehrenbürgermeister an. "Eingesperrt werden sie deshalb aber nicht." Er sei sich aber seiner Verdienste bewusst und brauche dafür keinen Titel. Der 67-Jährige spricht von einem "Hin- und- her- Gehinke" des Gemeinderates. Es gehöre endlich eine klare Linie in das Thema. Ob aus dem Ehren- ein Altbürgermeister wird, ist nun voraussichtlich Thema im Gemeinderat.