Markt gewährt Nachlass von 50 Prozent aufs Abwasser

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Bürgermeister Helmut Lottes sprach von einem "Unternehmen", dessen Name in der Sitzung jedoch nicht genannt wurde. Jedem im Rathaussaal dürfte dennoch klar ...

Bürgermeister Helmut Lottes sprach von einem "Unternehmen", dessen Name in der Sitzung jedoch nicht genannt wurde. Jedem im Rathaussaal dürfte dennoch klar gewesen sein, dass es sich bei dem Tagesordnungpunkt um "die Firma" am Ort handelt. Zu behandeln war ein Antrag auf Gewährung eines Gebührenabschlags für in die Kläranlage eingeleitetes vorgereinigtes Abwasser. Auch dieses bereits behandelte Wasser dürfe nicht ohne weiteres in den Vorfluter eingeleitet werden, erläuterte Lottes. Die Abwassersatzung sah für solche Fälle einen Nachlass von 25 Prozent vor. Allerdings wurde dieser Gebührenabschlag bisher nie beantragt oder gewährt.
An den Betriebskosten der kommunalen Abwasseranlage wurde die Firma bislang aufgrund einer Vereinbarung über eine Pauschalberechnung beteiligt. Seit einiger Zeit verfügt das Unternehmen jedoch über eine eigene Kläranlage. Mit Beginn des Jahres 2016 wurde auf den tatsächlichen Verbrauch umgestellt, so dass der Anteil genau nachzuweisen ist. "Mit dem Antrag wird anhand von Berechnungen und Gutachten belegt, dass dieses spezielle Abwasser kostenmäßig nur 31,4 Prozent unserer Kläranlage in Anspruch nimmt", erklärte Bürgermeister Lottes. Dies würde einen Nachlass von knapp 70 Prozent bedeuten.
"Wir haben es uns nicht leicht gemacht und einige Monate diskutiert", sagte Lottes in der Sitzung. Nicht zuletzt vor kurzem in der Klausur und auch noch einmal hinter verschlossenen Türen vor der öffentlichen Sitzung am Montag. Ein Nachlass von 50 Prozent kam dabei heraus. Damit solle dokumentiert werden, dass die Satzungsregelung nicht einzelfallbezogen gestaltet ist. Es sei vielmehr ein adäquater Mittelwert, der auch für alle künftigen Fälle gelte. "Wir denken, dass wir damit die Belange des Antragstellers ausreichend berücksichtigen."
Die Gemeinden Adelsdorf und Heroldsbach haben für solche Fälle den gleichen Prozentsatz in der Satzung vorgesehen. Da die Voraussetzungen für die Gebührenermäßigung bereits im gesamten Jahr 2016 vorlagen, soll dieser Abrechnungszeitraum ebenfalls berücksichtigt werden. Ausdrücklich dankte der Gemeindechef dem Geschäftsleiter Norbert Stoll. "Dieses Thema hat eine Menge Arbeit gemacht!"