Zwei Streitfälle um Mängel beim Bau der Abwasserleitung von den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach zum Klärwerk in Kulmbach hat der Zweckverband jetzt mit einem Vergleich beendet. "Da...
Zwei Streitfälle um Mängel beim Bau der Abwasserleitung von den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach zum Klärwerk in Kulmbach hat der Zweckverband jetzt mit einem Vergleich beendet. "Dabei ging es uns in erster Linie um eine vernünftige Schadensbegrenzung", sagt dazu Vorsitzende Doris Leithner-Bisani, zugleich Bürgermeisterin in Ludwigschorgast.
Die gerichtlichen Verfahren laufen seit 2007 beziehungsweise 2012 - "und es war nicht abzusehen, ob ein endgültiges Gerichtsurteil in unserem Sinn gefunden wird". Mit dem Vergleich habe der Verband aus beiden Verfahren jetzt 210 000 Euro an Entschädigungen bekommen. "Abzüglich unseres Anteils von 120 000 Euro an den Verfahrenskosten bleiben damit 90 000 Euro übrig."
Mängel nicht anerkannt
In den beiden Schadensersatzverfahren ging es - grob zusammengefasst - einerseits um einen erhöhten Stromverbrauch, weil Leitungen entgegen der Planung anders verlegt worden waren, und andererseits um Schächte, die mangelhaft gebaut wurden. Die ausführenden Firmen hatten Mängel nicht anerkannt beziehungsweise eine Beseitigung abgelehnt, so dass beide Fälle schließlich vor Gericht landeten.
Zur Entscheidungsfindung hatte das Gericht Gutachter bestellt. "Dadurch haben sich die Verfahren absolut nicht vorhersehbar verzögert und auch verteuert", so Leithner-Bisani. Ein erster Gutachter sei nach dem Erstellen seiner Expertise verstorben. Damit sei seine Einschätzung hinfällig gewesen.