Die Senioren-Union Lichtenfels informierte kürzlich mit der AOK Coburg über Sinn, Zweck, Vorteile und Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) per App. Kritische Fragen zu Funktionalität,...
Die Senioren-Union Lichtenfels informierte kürzlich mit der AOK Coburg über Sinn, Zweck, Vorteile und Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) per App. Kritische Fragen zu Funktionalität, Vorteilen und Datenschutz wurden beantwortet.
Seit dem 1. Januar ist die ePA für gesetzlich Versicherte verfügbar und wird automatisch angelegt, sofern nicht widersprochen wird. Sie dient als zentrale Plattform für medizinische Dokumente und erleichtert den Austausch zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern, was einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung darstellt. Die ePA bündelt Gesundheitsdaten wie Befunde, Medikationspläne oder Notfalldaten digital, was Doppeluntersuchungen vermeiden hilft.
Sie erhöht die Patientensicherheit durch Erkennung von Medikamenten-Wechselwirkungen und verbesserte Arztkommunikation.
Vertraulichkeitsstufen vorhanden
Versicherte haben die Datenhoheit und entscheiden, welche Gesundheitsdienstleister Zugriff auf ihre ePA erhalten. Der Zugang erfolgt per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) oder App; eine Offline-Nutzung und die Benennung von Vertretern sind möglich. Zugriffsrechte können über Vertraulichkeitsstufen gesteuert werden.
Die Sicherheit der ePA wird mit Online-Banking verglichen und gilt als hoch. Zugriff erfordert die ausdrückliche, zeitlich begrenzte Einwilligung der Versicherten. Kontinuierliche Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffskontrollen gewährleisten den Schutz der Daten.
Versicherte können der automatischen Anlage der ePA widersprechen. Widersprüche sind auch gegen die Nutzung elektronischer Abrechnungsdaten (seit 19. August 2024) sowie gegen den Zugriff einzelner Partner oder die Forschungsnutzung (seit 15. Januar) möglich. Der Widerspruch kann über verschiedene Wege erfolgen; Krankenkassen müssen schriftlich informieren.