7-Tage-Inzidenz im Landkreis Lichtenfels liegt bei 2167,2

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In der zurückliegenden Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Lichtenfels erneut an, damit einhergehend auch die 7-T...

In der zurückliegenden Woche stieg die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Lichtenfels erneut an, damit einhergehend auch die 7-Tage-Inzidenz . Sie lag am Sonntag laut RKI bei 2167,2. Am Freitagmorgen waren im Landkreis 2496 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bei den Impfquoten erreicht der Landkreis Lichtenfels wiederum einen Spitzenplatz: Rein statistisch haben inzwischen 79,55 Prozent der Landkreisbevölkerung eine Erstimpfung, 84,36 Prozent eine Zweitimpfung und 71,14 Prozent sind bereits geboostert. Zum Vergleich: Deutschlandweit liegt die Quote bei vollständig Geimpften bei 75,1 Prozent, bei den Auffrischungsimpfungen bei 56,1 Prozent.

Das Impfzentrum des Landkreises in Lichtenfels, Gabelsbergerstraße 22, bietet in dieser Woche von Dienstag bis Samstag, 22. bis 26. Februar, in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr freie Impfstunden für alle Impfungen und für alle Bürger ab fünf Jahren an. Es sind auch Booster-Impfungen für Jugendliche ab zwölf Jahren möglich. Termine für Impfungen können allgemein über die Hotline 09571/189060 oder online über das bayerische Impfportal unter https://impfzentren.bayern vereinbart bzw. gebucht werden. Oder einfach zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorbeikommen ohne Termin.

Die aktuellen Covid-19-Zahlen lauten nach Mitteilung aus dem Landratsamt wie folgt (Stichtag: 18. Februar, 9 Uhr): Infizierte insgesamt: 11 370; derzeit noch Infizierte : 2496; Genesene: 8746; Verstorbene: 110. Im Einzelnen weisen die elf Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis in den sieben Tagen vom 11. bis 17. Februar folgende Zahl an Neuinfektionen auf: Altenkunstadt: 104; Bad Staffelstein: 184; Burgkunstadt: 152; Ebensfeld: 100; Hochstadt a. Main: 26; Lichtenfels: 404; Marktgraitz: 24; Marktzeuln: 42; Michelau:173; Redwitz: 75; Weismain: 99.

Bei Terminen im Landratsamt ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Ein Zutritt ist nur mit einem Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, mit einem Genesenen-Nachweis oder mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung möglich. Das Landratsamt ist derzeit nur für jene Bürger geöffnet, die vorher einen Termin vereinbart haben. Eine Übersicht über die Antigen-Schnelltest-Anbieter findet sich auf https://www.lkr-lif.de/schnelltest. red