Landwirt hatte Hund einschläfern lassen - Amtsgericht stellt das Strafverfahren ein

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von unserem Mitarbeiter Helmut Will Haßfurt — Als "kurios" wertete Rechtsanwalt Freddy Bambach, Verteidiger eines 59-jährigen Landwirts aus dem Haßbergekreis, die Anklage der Staat...

von unserem Mitarbeiter Helmut Will

Haßfurt — Als "kurios" wertete Rechtsanwalt Freddy Bambach, Verteidiger eines 59-jährigen Landwirts aus dem Haßbergekreis, die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen seinen Mandanten wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz. Der Angeklagte hatte seinen Hund, der öfter für Aufregung sorgte, da er Radfahrer attackierte, von der Tierärztin einschläfern lassen. Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund wurde dem Landwirt zur Last gelegt. Das Amtsgericht Haßfurt stellte das Strafverfahren ein.
Der Mischlingsrüde wurde am Rand einer Ortschaft im dortigen Stall des Landwirts gehalten. Er lief offensichtlich frei umher, sodass es manchmal zu Attacken gegen Radfahrer oder Spaziergänger kam. Die Polizei in Ebern war damit mehrmals befasst.
Im August 2014, so schilderte der Landwirt, habe er Gülle gefahren. Sein Hund sei aber von Familienangehörigen, die am Stall waren, unter Beobachtung gewesen. Allerdings musste er von einem Ehepaar, das mit einem Kind und mit Fahrrädern unterwegs war, erfahren, dass wohl die Frau von dem Mischling gebissen wurde. "Ich bekam einen Schreck, als ich hörte, dass der Hund ja auch das Kind hätte beißen können", sagte der 59-Jährige vor Gericht.
Gemeinsam mit seiner Frau, die als Zeugin geladen war, habe er beratschlagt, was zu tun sei. Sie hätten deshalb in einer tierärztlichen Klinik angerufen und die Vorfälle geschildert. "Uns wurde gesagt, dass man unter bestimmten Gesichtspunkten ein Tier einschläfern könne", so der Landwirt. Kurz darauf sei auch eine Tierärztin gekommen und habe den Mischling eingeschläfert, erklärte er.
Hier sah übrigens der Verteidiger des Landwirts den Knackpunkt. Sein Mandant habe sich in der Tierklinik erkundigt und das Verhalten des Hundes geschildert. Er konnte deshalb davon ausgehen, dass das Einschläfern des Hundes rechtmäßig war, wie der Anwalt betonte. "Die Tierärztin, die es eigentlich besser wissen müsste als mein Mandant, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt, mein Mandant wegen eines Vergehens, das kann nicht sein", sagte der Anwalt vor dem Amtsgericht. Die Tierärztin war übrigens nicht geladen, weil sie erklärt hatte, als Beteiligte keine Aussage zu machen.

Kein "vernünftiger Grund"

Die Ehefrau des Angeklagten bestätigte als Zeugin die Angaben ihres Mannes. Eine weitere Zeugin von der Tierschutzinitiative Haßberge sagte aus, dass sie bei dem Landwirt schon mehrere Hunde nach Absprache mit ihm abgeholt habe. Deshalb hätte er auch den Mischlingsrüden an sie abgeben können.
Einen "vernünftigen Grund", das Tier zu töten, sah Richterin Ilona Conver nicht. Allerdings hielt sie die Schuld des Landwirtes aufgrund der von der Tierklinik erhalten Informationen für sehr gering. "Der Angeklagte konnte sich auf die Aussage der Tierklinik verlassen, ihn trifft deshalb nur ein geringes Verschulden", sagte die Richterin. Sie stellte das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten ein. Die Kosten trägt die Staatskasse.