Als Chef im Landratsamt darf und muss man einiges entscheiden, nicht immer braucht der Landrat Wilhelm Schneider (CSU) dazu einen Ausschuss oder ein anderes...
Als Chef im Landratsamt darf und muss man einiges entscheiden, nicht immer braucht der Landrat Wilhelm Schneider (CSU) dazu einen Ausschuss oder ein anderes Gremium zu befragen oder darüber abstimmen zu lassen. Aber um ihm diese Befugnisse zu erteilen, braucht es dann doch wieder ein Gremium: Gestern tagte der Kreisausschuss des Kreistages Haßberge in Haßfurt, um die Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern.
Darin sind die Kompetenzen des Landrats geregelt. Weil für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes seit Anfang des Jahres ein neuer Tarifvertrag gilt, wurde die Geschäftsordnung angepasst. Der Landrat ist demnach "zuständig für die Einstellung, Anstellung, Eingruppierung, Beförderung, Ruhestandsversetzung und Entlassung von Beschäftigten bis einschließlich der Entgeltgruppe 9" im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Im seit Januar geltenden neuen Tarifvertrag kamen nun die Entgeltgruppen 9a bis c hinzu, die eine innerhalb der Gruppe differenzierte, an die jeweiligen Qualifikationen und Aufgaben angepasste Bezahlung erlaubt. "Der Landrat sollte Personalmaßnahmen künftig bis zur Entgeltgruppe 9c selbstständig durchführen können, um den großen Personalstamm selbstständig zu führen", heißt es in der Sitzungsvorlage des Kreisausschusses. Insgesamt gibt es 15 Entgeltgruppen. Das Gremium stimmte dem entsprechenden Beschlussvorschlag zu.
Zudem darf der Landrat nun bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Verträge bis zur Wertgrenze von 50 000 Euro abschließen. Zuvor lag die Grenze bei 35 000 Euro. In der Praxis hat sich laut Beschlussvorlage in den vergangenen Jahren gezeigt, dass insbesondere bei der Auftragsvergabe von Reinigungsleistungen Verträge im Wert von mehr als 35 000 Euro abgeschlossen werden mussten.
Vollmacht erteilt
"Die letzte Festsetzung der Wertgrenze ist im Jahr 2003 erfolgt. Seither hat sich der Lebenshaltungsindex allerdings erheblich erhöht, weshalb der Betrag in Höhe von 50 000 Euro als angemessen angesehen wird", heißt es in der Beschlussvorlage. Dem stimmte der Kreisausschuss zu und erteilte dem Haßberge-Landrat die Vollmacht.
al