Der Landkreis Bad Kissingen lehnt auch weiterhin die Festlegung des Bereichs Grafenrheinfeld/Bergrheinfeld als Einspeiseschwerpunkt ab. Da sich der Netzausbau vorrangig am Versorgungsbedarf der jeweil...
Der Landkreis Bad Kissingen lehnt auch weiterhin die Festlegung des Bereichs Grafenrheinfeld/Bergrheinfeld als Einspeiseschwerpunkt ab. Da sich der Netzausbau vorrangig am Versorgungsbedarf der jeweiligen Zielregion zu orientieren hat, ist es völlig unverhältnismäßig, die Region Grafenrheinfeld/Bergrheinfeld zur Drehscheibe für den nationalen oder gar europäischen Stromaustausch zu machen, heißt es in einer Stellungnahme des Landkreises vom Donnerstag. Der Landkreis Bad Kissingen fordert in dieser Stellungnahme daher mit Nachdruck, die entsprechenden politischen Vereinbarungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD im Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli 2015 zum bürgerfreundlichen Netzausbau zu berücksichtigen.
Danach ist der aufgrund der bisherigen Szenarien und Netzentwicklungsplänen stark belastete Netzknotenpunkt Grafenrheinfeld/Bergrheinfeld deutlich zu entlasten. Dennoch seien auch im ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 (2019) weiterhin die beiden Wechselstromprojekte P 43 und P 44 enthalten, deren jeweilige Endpunkte in dieser überlasteten Region vorgesehen sind. Dies werde entschieden abgelehnt, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Korridor durch den Landkreis
Seit vergangener Woche steht endgültig fest, dass die Vorzugsvariante des Trassenkorridors für den Südlink den Landkreis Bad Kissingen durchqueren soll. Hinzu komme, dass sich die gemeinsame Stammstrecke für die Vorhaben Nr. 4 "Wilster - Grafenrheinfeld" und Nr. 3 "Brunsbüttel - Großgartach" noch im Landkreis Bad Kissingen aufspalten soll. Der Landkreis wäre somit vom Südlink-Korridor massiv betroffen. Die Zielvorgabe einer Entlastung der Region um Grafenrheinfeld/Bergrheinfeld und der umliegenden Landkreise sei daher zwingend bei der Planung der Wechselstromprojekte P 43 und P 44 umzusetzen, heißt es in der Stellungnahme weiter. Vorrangig wäre daher nochmals zu berechnen, ob für einen bedarfsgerechten Netzausbau überhaupt weitere neue Wechselstrommaßnahmen mit einem Endpunkt in Grafenrheinfeld/Bergrheinfeld notwendig sind.
Die Behauptung der Übertragungsnetzbetreiber, wonach die Ursprungsvarianten P 43 und P 44 wegen ihrer angeblich größeren netztechnischen Effizienz vorzugswürdig sind, sei bisher nicht transparent und für die betroffene Region und die benachbarten Landkreise nachvollziehbar belegt worden. Dies werde dem rechtsstaatlichen Gebot der Klarheit in keiner Weise gerecht, schreibt der Landkreis. red