Stadtrat Die Freiflächengestaltung mit einer Terrasse vor dem Gebäude Marktplatz 4 in Wallenfels nimmt konkrete Formen an.
Für den Umgriff und die Terrasse des Gebäudes Marktplatz 4 hat der Wallenfelser Stadtrat nun den Durchführungsbeschluss gefasst. Der Bürgermeister stellte den fließenden Übergang optisch in Bildern vor. Die mit dem heimischen Baustoff Holz gefertigte Terrasse ist auch der erste Abschnitt der neuen Freiflächengestaltung am Marktplatz .
Der Stadtrat Wallenfels stimmte außerdem der Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines Verkehrsübungsplatzes in Kronach zu. Wie Bürgermeister Jens Korn ( CSU ) ausführte, wurde die Verkehrserziehung von den beiden Polizeiinspektionen bisher dezentral mit einem in die Jahre gekommenen Lkw organisiert. In Wallenfels hat man einen eigenen festen Platz in unmittelbarer Nähe des Bildungszentrums (Schule). Der neue Übungsplatz sollte „eine dem Straßenverkehr ähnliche Gestaltung“ aufweisen und somit realitätsnah das Radfahren im Schonraum ermöglichen. Die Bürgermeister des Landkreises haben sich deshalb vor rund drei Jahren für einen neuen Verkehrsübungsplatz am Schulzentrum in Kronach ausgesprochen.
Jetzt sei vor dem Baubeginn der nach aktueller Kostenschätzung 943 000 Euro teuren Anlage die Vereinbarung notwendig. Für die Stadt fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 36 730 Euro an. 70 Prozent müssten im diesjährigen Haushalt und 30 Prozent für das kommende Jahr vorgesehen werden. Die Stadt Kronach ist für die Bauaufsicht verantwortlich und erhebt auch keine Umlage. Der Unterhalt werde über den Zweckverband Schulzenrum geregelt.
Der Bürgermeister sprach von einem fairen Vorgehen. Die vorhandene Anlage in Wallenfels soll den Kindern aber weiterhin erhalten bleiben.
Der geschäftsleitende Beamte Christoph Hohlweg stellte den Erlass von vier Satzungen im Zuge des Ortsrechtes vor. So würden in der Benutzungssatzung für die Bücherei im Bildungszentrum die „Spielregeln“ festgelegt. Mit der Gebührenanpassung kommt man auch einer Forderung der Regierung wegen der Gewährung von Bedarfszuweisungen nach.
Neu erlassen werden musste auch die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung – die vorherige Satzung war 25 Jahre alt. Eine wesentliche Rolle bei den notwendigen Anpassungen spielt das Fremdwasser, welches zu einer massiven Überlastung des Kanalnetzes und der Kläranlage führt. Christoph Hohlweg stellte den Stadträten die einzelnen Paragrafen vor. Die Beitrags- und Gebührensatzung sei schon „durchgekäut“ worden, sagte Bürgermeister Jens Korn . Der Bayerische Prüfungsverband hat eine Neukalkulation der Abwassergebühren durchgeführt. Es ergibt sich eine Durchschnittsgebühr im Bemessungszeitraum der kommenden vier Jahre von 3,14 Euro für Volleinleiter. Alle einstimmig beschlossenen Satzungen treten rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft.