Die Baumaßnahme an der Einmündung der Krappenrother Straße in die Kronacher Straße soll zügig umgesetzt werden. Stadtbaumeister Gerhard Pülz erläuterte sie dem Bauausschuss des Lichtenfelser Stadtrates.
Im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Lichtenfels ist die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung der Krappenrother Straße in die Kronacher Straße vorgesehen. Mittlerweile gibt es die neunte Planungsvariante, wie Stadtbaumeister Gerhard Pülz erläuterte. Allerdings scheint es zu pressieren, denn um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müssen die Anträge bis spätestens 1. September gestellt werden. Die reinen Baukosten für den Kreisverkehr bezifferte Pülz mit rund 560 000 Euro. Die vorgelegte Planung sieht einen Kreisverkehr mit 30 Metern Durchmesser, einer Verkehrsinsel am Ast Kronacher Straße und barrierefreiem Übergang vor.
Eine weitere Verkehrsinsel ist an den Ästen Krappenrother Straße und B 173 vorgesehen, allerdings aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen ohne Querungsfurt. Des Weiteren sieht die Planung den Erhalt aller Bäume vor.
Gastronomische Vorhaben
"Wenn die Leute auf eigene Faust roden, was nicht gerodet werden darf, oder einen Biergarten auf mehr als die genehmigte Fläche erweitern, dann gehört schon mal durchgegriffen. Sonst braucht man keinen Bauausschuss mehr." Und in diesem Fall fehlten auch noch die Unterschriften der Nachbarn. So wie Elke Werner (SPD) dachten viele im Bauausschuss des Lichtenfelser Stadtrates und verweigerten dem betreffenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
Es ging um einen Bauantrag auf Errichtung einer Außenschankfläche mit Nachgenehmigung und Erweiterung eines Biergartens und den Bau eines kombinierten Toiletten- und Lagergebäudes in Kösten. Es ist ein Bauvorhaben mit Vorgeschichte, wie Stadtbaumeister Gerhard Pülz erläuterte.
Wo einst ein rund tausend Quadratmeter großes schützenswertes Biotop war, entstand ein rund 800 Quadratmeter großer Bier- und Steingarten. Zudem fehlten bei dem Bauantrag die Entwässerungspläne, die naturschutzrechtliche Ausgleichsplanung und die Unterschriften der Nachbarn.
Gerade dem letztgenannten Aspekt maß die Verwaltung besondere Bedeutung zu, weil es zum guten Ton eines nachbarschaftlichen Verhältnisses gehört, die Nachbarn über das Vorhaben zu informieren. Allerdings scheinen manche nicht bereit zu sein, zu unterschreiben, wie Siegbert Koch (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte.
Gewölbekeller unter Marktplatz
Ein gastronomisches Vorhaben würde auch ein Bauherr gerne in Oberwallenstadt in der Schwalbenstraße 20 realisieren. In der Bauvoranfrage sollte zunächst die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens abgeklärt werden. Es ging um die Umnutzung eines bestehenden Ausstellungsraumes in einen Veranstaltungsraum mit Bar und Tanzfläche für 400 Gäste mit Öffnungszeiten bis in die frühen Morgenstunden (4 Uhr).