Über die Sinnhaftigkeit eines Antrages der Freien Demokraten auf Verabschiedung einer Resolution wurde in der Sitzung des Kreisausschusses nahezu eine Dreiv...
Über die Sinnhaftigkeit eines Antrages der Freien Demokraten auf Verabschiedung einer Resolution wurde in der Sitzung des Kreisausschusses nahezu eine Dreiviertelstunde trefflich diskutiert. Am Ende zog Kreisrat Veit Pöhlmann den Antrag aus formalen Gründen zurück. Die Resolution war an den Freistaat gerichtet und zielt auf die Einführung von Zuweisungen für die kommunalen Vermögenshaushalte im Rahmen des Finanzausgleichs ab. Dabei sollen nach Vorschlag der Freien Demokraten die Zuweisungen nicht zweckgebunden für bestimmte förderfähige Investitionen gewährt werden, sondern pauschaliert und frei verfügbar für alle investiven Projekte, die von der jeweiligen Kommune für sinnvoll erachtet werden.
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Die Freien Demokraten des Kreisverbandes Kulmbach sprachen sich für "Dauerhafte Schlüsselzuweisungen für die Vermögenshaushalte" beziehungsweise für "Pauschale Investitionszuweisungen" aus.
Kreiskämmerer Rainer Dippold sprach grundsätzlich von einer guten Idee und einem sinnvollen Vorschlag, allerdings stellte er im gleichen Atemzug fest, dass der Bayerische Landtag bereits am 30. Juli 1987 auf Initiative des Ministerrates mit dem damaligen Ministerpräsident Franz-Josef Strauß im Finanzausgleichsgesetz die Einführung "pauschaler Zuweisungen zur Finanzierung von Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen" mit den Investitionspauschalen beschlossen hat. Die Städte, Märkte und Gemeinden sowie die Landkreise erhalten also schon seit 1987 im Rahmen des Finanzausgleichs jährliche Investitionspauschalen.
Kreiskämmerer Dippold: "Bei dieser Sachlage erscheint es wenig sinnvoll, im Jahr 2016 durch den Kreistag eine Resolution mit der Forderung auf Einführung von Investitionspauschalen zu verabschieden, die schon seit fast 30 Jahren besteht."
Kreiskämmerer Rainer Dippold machte deutlich, dass die Höhe der für die Investitionspauschalen verfügbaren Finanzmasse im Rahmen der jährlich vom Freistaat und den Kommunalen Spitzenverbänden geführten Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich festgelegt wird: "In den letzten Jahren wurden die Investitionspauschalen insbesondere die Schaffung von Mindestpauschalen zugunsten kleinerer Gemeinden spürbar erhöht. Daneben wurde auch ein Demografiezuschlag für betroffene Kommunen eingeführt." Im Haushaltsjahr 2016 stehen im Bayerischen Kommunalen Finanzausgleich immerhin insgesamt 406 Millionen Euro für Investitionspauschalen zur Verfügung.
Der Landkreis Kulmbach erhält daraus in diesem Jahr eine Investitionspauschale von 805 865 Euro, die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Kulmbach erhalten zusammen knapp 3,1 Millionen Euro.
Landrat Klaus Peter Söllner (FW) stellte fest, dass gerade in den letzten Jahren ganz unterschiedliche Förderprogramme deutliche Verbesserungen für den Landkreis und die Kommunen brachten. Er verwies auf die jährlich stattfindenden Verhandlungen zum Kommunalen Finanzausgleich, hier sehe sich Oberfranken als vermeintlich gut gestellte Region immer wieder heftigen Angriffen ausgesetzt: "Wir haben alle Hände voll zu tun, um die Stabilisierungshilfe zu verteidigen." Söllner gab sich überzeugt, dass eine Resolution mehr Schaden als Vorteile bringen würde: "Sowas unterschreibe ich nicht!"