Am voraussichtlich vorletzten Verhandlungstag in dem Verfahren gegen die zwei Brüder S. aus dem Raum Forchheim vor der Großen Strafkammer in Bamberg kam ein...
Am voraussichtlich vorletzten Verhandlungstag in dem Verfahren gegen die zwei Brüder S. aus dem Raum
Forchheim vor der Großen Strafkammer in Bamberg kam ein Spezialist für Daktyloskopie vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden zu Wort. Die Rede ist hier vom Vergleich von Fingerabdrücken.
Dem Brüderpaar werden mehrere schwere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere die Einfuhr und der Handel von Crystal vorgeworfen. Da die beiden dazu schweigen, müssen die einzelnen Vorfälle durch Zeugen und Sachverständige abgeklärt werden.
Woher stammt das Geld
Der Fachmann für Fingerabdrücke untersuchte die Geldscheine, die die Polizei Waldsassen im Herbst 2015 bei einer Routinekontrolle in Grenznähe bei der Rückfahrt aus Tschechien im Auto der Brüder fand.
Je 10 000 Euro hatten die beiden in ihren Geldbörsen, weitere knapp 50 000 Euro waren hinter dem Handschuhfach versteckt. Die Geldscheine waren zum Teil gebündelt und mit Banderolen versehen oder in Briefumschlägen und Plastiktüten.
Die Polizei glaubte zuerst, es handle sich bei den beiden um Kuriere, die Drogengeld in Deutschland "waschen" sollten. Dank einer Art Lebensbeichte, die der Ältere, Anton S., in der Untersuchungshaft niedergeschrieben hat, ist bekannt, dass sie zum Drogenkauf in den Raum Cheb/Eger gefahren waren, das erhoffte Geschäft dort aber nicht zustandegekommen war.
1200 Geldscheine
Das Geld wurde vom Zoll beschlagnahmt. In der Zwischenzeit hat ein jüngerer Mann seinen Anspruch auf das Geld geltend gemacht. Es gehöre ihm, es handle sich um den Teil eines Erbes. Sein Anwalt verfolgt deshalb auch das Strafverfahren gegen das Brüderpaar.
Auf den insgesamt über 1200 Geldscheinen fanden die Fachleute von der Kripo 88 auswertbare Spuren von Menschen, die die Scheine in der Hand gehabt haben. Man wollte anhand der Fingerspuren herausfinden, welchen Weg die Scheine bei der vermeintlichen Geldwäsche genommen haben.
Die Fachleute beim BKA verglichen die Spuren, die die Papillen auf den Fingerkuppen beim Anfassen von Gegenständen hinterlassen, mit den Fingerabdrücken in der Datensammlung ihres Hauses.
13 der Abdrücke konnten so identifiziert werden, berichtete der Fachmann. Allerdings fanden sich keine, die mit den Abdrücken des Angeklagten Anton S. oder des vermeintlichen Erben übereinstimmten. "Das bedeutet nicht, dass diese Personen die Banknoten nicht berührt haben", erläuterte der Spezialist. Denn: "Geldscheine sind schlechte Spurenträger." Richtig trockene Finger hinterlassen demnach keine Spuren. Sie vergehen auch mit der Zeit, weil sich zum Beispiel Hautfett nach einer Weile zersetzt. Auch ist laut dem Fachmann technisch keine Altersbestimmung von Fingerspuren möglich und feuchte Lagerung des Trägermaterials lässt sie schneller verschwinden.
Genau das könnte im Falle des Erben passiert sein, denn er will seine Geldscheine etliche Zeit zuvor Anton S. übergeben haben. Der soll sie anschließend vergraben haben.
18 zugeordnete Spuren
Einen Treffer dagegen gab es bei einer Drogenkonsumentin, die von den Brüdern Crystal erworben hat. Dem jüngeren Bruder, der sich bisher nicht strafbar gemacht hat, konnten im Nachgang 18 Fingerspuren zugeordnet werden. Das könnte seine Einlassung bestätigen, ein Großteil des beschlagnahmten Geldes stamme aus seinen Ersparnissen und einer Firmenabfindung.
Das Verfahren wird am 29. Mai fortgesetzt. Die Große Strafkammer will einen Sachverständigen zur Frage der Sicherungsverwahrung von Anton S. hören, es soll plädiert werden und auch das Urteil fallen.