Zwei erheblich angetrunkene Männer schlagen auf einer privaten Feier auf einen Dritten ein. Über ihre Tat müssen sie nun im Gefängnis nachdenken.
"Es tut mir fast leid, dass ich keine Bewährung geben kann", sagte Richterin Silke Schneider zu dem zweiten Angeklagten, der zusammen mit seinem Freund wegen gemeinsam begangener vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt wurde.
Das Strafmaß für die gefährliche Körperverletzung setzte sie mit neun Monaten Freiheitsentzug fest. Sie blieb damit unter der Forderung des Staatsanwalts.
Ein spontaner Entschluss
Der erste Angeklagte erhielt ein Gesamtstrafmaß von elf Monaten mit einer Bewährung von drei Jahren. Auch bei ihm waren zwei Anklagen erhoben worden: die gemeinsam mit dem anderen Angeklagten begangene vorsätzliche Körperverletzung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Beide Angeklagte hatten ein beachtliches Vorstrafenregister aufzuweisen. Der zweite Angeklagte aus Forchheim war erst im vergangenen Juni aus dem Gefängnis entlassen worden. Im August begann er dann wieder zwei Straftaten.
Die beiden Angeklagten halfen am 11. August 2016 einer Bekannten bei einer Autopanne. Ein gemeinsames Pizzaessen im Haus der Bekannten in Forchheim sollte daraufhin stattfinden, so der spontane Entschluss. Dort wurde reichlich Wein getrunken, wobei der zweite Angeklagte beteuerte, nicht viel getrunken zu haben, da ihm der Wein gar nicht schmeckte. Er fuhr später weg, um seine Freundin von der Arbeit zu holen. Gemeinsam feierte man später weiter.
Die Freundin des Angeklagten ging mit der Hausbesitzerin ins Haus, die zwei Männer blieben außen. Nun kam auch der spätere Geschädigte, der Freund der Hausbesitzerin dazu.
Schläge mit der Faust
Es kam laut Aussage des Angeklagten zu Sticheleien, weshalb der Angeklagte seine Freundin im Haus holen wollte. Daran wurde er von dem Geschädigten gehindert. Am Kragen habe er ihn zurückgehalten, woraufhin er sich mit einem Schubser gegen den Geschädigten gewehrt habe.
Dieser wiederum habe sich mit Faustschlägen gewehrt. Der Deutsch-Spanier mischte sich ein, es kam zu einem handfesten Gerangel. Die Anklage lautete laut Staatsanwalt Matthias Schmolke, dass der Angeklagte den Geschädigten und auf den am Boden Liegenden anschließend mit dem Deutsch-Spanier eingeschlagen habe. Der erste Angeklagte, der Deutsch-Spanier, verzichtete während der gesamten Verhandlung auf eine Aussage. Das Opfer bestätigte, dass er dem Angeklagten, der seine Freundin holen wollte, die Tür verstellte. Vor der Schlägerei sollen schon unschöne Sätze wie "Ich trink dein Blut" gefallen sein.
Gleich entschuldigt
Für Rechtsanwalt Klaus Schwanda sah die Situation aufgrund der unterschiedlichen Zeugenaussagen nicht nach einer einseitigen, sondern einer gegenseitigen Schlägerei aus. "Ich habe mich noch am selben Abend entschuldigt", sagte der zweite Angeklagte, der nach einem Verkehrsunfall, den er mit 1,8 Promille in Ebermannstadt verursacht hatte und der ebenfalls mit verhandelt wurde, drei Wochen bei dem Geschädigten gewohnt hatte.
Bewährungshelfer Hellmann erklärte der Richterin, dass sein Zögling gerade eine Suchtentwöhnung mache, die 24 Wochen dauere. Der Angeklagte wisse, dass seine Aggressionen mit dem Alkohol in Verbindung stehen. Vor allem Rechtsanwalt Helmut Streit bat um ein mildes Urteil.
Der Angeklagte sei als Kind von seinem Vater und zwei Stiefvätern geschlagen worden. Außerdem habe er sexuellen Missbrauch in der Familie miterleben müssen. All das berücksichtigte Richterin Schneider in ihrem Urteil sehr wohl. Aufgrund der vielen Entzugsversuche und erfolglosen Bewährungs- und Haftstrafen des Angeklagten sah sie jedoch keinen Raum für eine Bewährungsstrafe.