Junger Israeli in Erlangen klagt gegen seine Abschiebung

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von unserer Mitarbeiterin Pauline Lindner Erlangen — Ausländer in Deutschland sind seit den Flüchtlingsströmen vor allem aus Syrien ein großes Thema. Es werden Fragen diskutiert, o...

von unserer Mitarbeiterin Pauline Lindner

Erlangen — Ausländer in Deutschland sind seit den Flüchtlingsströmen vor allem aus Syrien ein großes Thema. Es werden Fragen diskutiert, ob und wie Menschen aus welchen Ländern ein sicherer Aufenthalt gewährt werden kann. Daneben ist in den Hintergrund getreten, dass der längere Aufenthalt von Ausländern genau geregelt ist.
Personen aus dem Schengenraum, also der EU und einiger Nachbarländer, können nach Belieben nach Deutschland kommen und auch hier studieren oder arbeiten. Anders sind die Regeln zum Beispiel für einen israelischen Staatsangehörigen. Er braucht eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke. Sein Verfahren läuft derzeit vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach.
Der junge Mann war öfters schon als Tourist in Deutschland. Das darf er immer drei Monate lang. Dann schrieb er sich als Student an der Universität Erlangen ein. Da er aber erforderliche Nachweise über eine Studienberechtigung, also die Entsprechung unseres Abiturzeugnisses, nicht vorlegen konnte, wurde er exmatrikuliert und verlor seine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke.
Dennoch blieb er in Erlangen. Deshalb drohte ihm die Ausländerbehörde der Stadt die Abschiebung an. Dagegen klagte der Mann. Er behauptet, danach nur als Tourist in Deutschland gewesen zu sein, konnte bislang aber nicht nachweisen, dass er innerhalb der Fristen als Tourist aus- bzw. wieder eingereist ist. Das bedeutet, dass er nicht nur Deutschland, sondern den ganzen Schengenraum verlassen haben muss. Um den Sachverhalt aufzuklären, beraumte das Verwaltungsgericht einen Verhandlungstermin an. Der Kläger kam zum Termin, aber es stellte sich heraus, dass seine Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um der Verhandlung zu folgen. Deshalb vertagte die Kammer den Prozess, teilte Jürgen Stadler, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, mit. red