Informationen zum Wahlsonntag - Wählerverzeichnis liegt aus

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Am Sonntag, 14. Oktober, finden in Bayern die Wahlen zum 18. Bayerischen Landtag und die 16. Bezirkswahlen statt. Das Wählerverzeichnis zur Landtags- und Bezirkswahl für die Stadt Hammelburg liegt in ...

Am Sonntag, 14. Oktober, finden in Bayern die Wahlen zum 18. Bayerischen Landtag und die 16. Bezirkswahlen statt. Das Wählerverzeichnis zur Landtags- und Bezirkswahl für die Stadt Hammelburg liegt in der Zeit von Montag, 24. September, bis Freitag 28. September, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt (Zimmer-Nr. 36, Frobeniusstraße 2), für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme aus.

Stimmberechtigt sind alle volljährigen Deutschen, die am Tag der Abstimmung in Hammelburg den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben und darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung - zur Stimmberechtigung bei der Bezirkswahl zusätzlich seit mindestens drei Monaten - ihre Wohnung im gleichen Bezirk innehaben und für die keine speziellen Wahlausschussgründe vorliegen.

Stimmberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 23. September eine Wahlbenachrichtigungskarte. Für die Landtag- und Bezirkswahl werden die Karten zur Zeit zugestellt. Auf der Rückseite kann damit ein Wahlschein (und auch Briefwahl) beantragt werden. Dieser Antrag muss persönlich unterschrieben sein. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss dies durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (auf der Karte möglich) nachweisen. Es können allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Briefwahlunterlagen können voraussichtlich gegen Mitte September im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung und zu gegebener Zeit in der Markthalle beantragen.

Briefwahl kann entweder schriftlich (auch per E-Mail oder Fax), oder auch elektronisch über die Homepage ((www.hammelburg.de), Bürgerserviceportal) sowie QR-Code (auf Wahlbenachrichtigung aufgedruckt) beantragt werden. Sie kann bis Freitag, 12. Oktober, 15 Uhr beantragt werden. Im Falle plötzlicher Erkrankung noch bis Sonntag, 14. Oktober, 15 Uhr. Am Wahlsonntag kann von 8 bis 18 Uhr gewählt werden, mitzubringen ist ins Wahllokal die Wahlbenachrichtigungskarte.

Bürgerentscheid "Bürgerhaus"

Zum Bürgerentscheid und Ratsbegehren "Bürgerhaus" erhalten alle Stimmberechtigten ebenfalls eine Wahlbenachrichtigungskarte, die aufgrund gesetzlicher Fristen später zugestellt wird. Auch hier kann wie bei der Landtagswahl eine Briefwahl beantragt werden. Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Einwohnermeldeamt wird empfohlen, die Zustellung dieser "zweiten" Karte abzuwarten, um sich einmal den Weg zur Stadtverwaltung und damit verbundene Wartezeiten einzusparen.

Stimmberechtigt bei den Entscheiden sind alle Personen, die am Tag der Bürgerentscheide Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten in der Stadt Hammelburg mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen über Wahllokale und Fristen sind auch in den Aushangkästen zu finden, teilt die Stadt mit. red