In seinem Schlusswort gesteht der Dieb

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von unserem Mitarbeiter Helmut Will Haßfurt — Das Vertrauen und die Gutgläubigkeit eines 16-jährigen Schülers nutzte ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge aus. Der Ältere hatt...

von unserem Mitarbeiter Helmut Will

Haßfurt — Das Vertrauen und die Gutgläubigkeit eines 16-jährigen Schülers nutzte ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge aus. Der Ältere hatte bei dem 16-Jährigen zusammen mit einem weiteren Bekannten trotz des "Einspruchs" der Mutter übernachtet und einen Tag später nochmals alleine. Am Ende fehlten der Mutter 4000 Euro, die sie für die Reparatur ihres Autos zu Hause hatte. Die Quittung bekam der 18-Jährige jetzt vom Amtsgericht in Haßfurt. Das Jugendgericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe und gemeinnütziger Arbeit.
Der Angeklagte, der ohne einen Verteidiger erschienen war, leugnete zunächst nach Vorhalt von Staatsanwältin Anne Christine Breith, die 4000 Euro entwendet zu haben, räumte allerdings einen weiteren Anklagepunkt ein. Später gestand er den Diebstahl der 4000 Euro.
Der Polizeibeamte der Inspektion Haßfurt, der den Vorgang bearbeitet hat, schilderte, dass nach seinen Ermittlungen nur der Angeklagte als Täter in Frage kommen könne. Das Geld habe gefehlt, nachdem der Angeklagte alleine bei dem Sohn des Opfers übernachtet hatte. Den Sohn der Angeklagten sah der Polizeibeamte nicht als tatverdächtig an. Aber nur die beiden hätten die Möglichkeit gehabt, sich das Geld anzueignen, erklärte der Zeuge.

Ungutes Gefühl

Die Frau schilderte als Zeugin vor Gericht, ihr habe es nicht gefallen, dass ihr 16-jähriger Sohn fremde Leute, die sie nicht kannte, bei sich übernachten ließ. Sie habe sogar den Angeklagten aufgefordert zu gehen, was der aber nicht getan hat. Da sie ein ungutes Gefühl hatte, habe sie die 4000 Euro aus einem Versteck, das ihr Sohn kannte, in ein anderes Versteck, einen Bettkasten, gebracht.
Der andere Bekannte ihres Sohnes konnte nicht als Täter in Frage kommen, weil das Geld noch da war, als dieser das Haus verließ. Erst nach der zweiten Übernachtung des Angeklagten, in der er alleine mit ihrem Sohn war, fehlte das Geld.
In ihrem Plädoyer stand für die Staatsanwältin fest, dass der Angeklagte die 4000 Euro entwendet hat. "Nur er alleine hatte die Möglichkeit dazu."
Der Angeklagte saß während der Verhandlung meist regungslos, den Kopf nach unten gesenkt, auf der Anklagebank. In seinem letzten Wort sagte er: "Ich gebe den Diebstahl und das andere zu." Überrascht, ob er es richtig verstanden habe, fragte Richter Marin Kober nach und erhielt die Bestätigung vom Angeklagten: "Ja ich war es. Ich möchte mein Leben, auch wegen meines Sohnes, in Ordnung bringen", sagte der 18-Jährige.
Richter Kober verurteilte ihn zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung (drei Jahre). Er wurde einem Bewährungshelfer unterstellt und muss 50 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.