Unwetter Der helle Sommer hat auch eine kräftige Schattenseite: Stürme sorgen dafür, dass es immer wieder zu Unfällen mit Bäumen kommt. Doch wer ist überhaupt verantwortlich, wenn es dazu kommt? Der Waldbesucher oder der Waldbesitzer?
von unserem Redaktionsmitglied
Michael Busch
Herzogenaurach — Gefahr von oben, so könnte man die Hauptgefahr im Wald beschreiben. Nicht nur, aber hauptsächlich von oben. Revierleiterin Heike Grumann erklärt, dass dies in der Natur, speziell im Wald, nicht wirklich überraschend sein sollte. "Wenn Spaziergänger, Wanderer, Sportler in den Wald gehen, sollten sie wissen, dass sie sich in der Natur bewegen."
Aber im Wald gibt es doch ausgebaute Wege, die den Eindruck wecken könnten, dass alles sicher sei? Die Wege allerdings sind so ausgebaut, weil sie die schweren Forstmaschinen tragen müssen. "Es geht zunächst um die Waldbewirtschaftung, dann um den Besucher im Wald. Daher sind die Wege so ausgelegt, dass sie die tonnenschweren Fahrzeuge und Maschinen aushalten."
Selber aufpassen
Nichtsdestotrotz, gibt Grumann zu, gilt für den Waldbesitzer dennoch eine gewisse Sicherungspflicht. Wobei grundsätzlich gilt: "Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr." Nach einen Gerichtsurteil sind dem Waldbesitzer Baumkontrollen wie bei Straßenbäumen auch an stark frequentierten Waldwegen nicht zumutbar. Die Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers wird darauf beschränkt, dass er grundsätzlich keine Vorkehrungen gegen die typischen Gefahren des Waldes (z. B. Natur des Waldes: herabhängende Äste, Trockenzweige, Wurzeln oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu treffen hat, sondern den Benutzer nur vor atypischen Waldgefahren schützen oder warnen muss.
Gefahren beachten
Das Ganze werde von den Gerichten, so Grumann, in der Realität unterschiedlich bewertet. "Für Richter kann es eine Rolle spielen, ob diese Wege, die Plätze, die viel besucht werden, dem Waldbauern bekannt sind und er in der Folge dafür sorgen muss, dass die Gefahr für den Waldgast so gering wie möglich sein sollte." Eine der Dinge, welche die Revierförsterin immer wieder überprüft. Wenn ein Baum quer über den Weg hängt und zu fallen droht, ist dieser im Sinne des Sicherheitsaspektes zu entfernen.
Noch strenger ist es in den Waldstücken, die an den Straßen stehen. "Wir haben da eine besondere Sicherungspflicht, da die Folgen eines umstürzenden Baumes deutlich höher sind", sagt Grumann. Das gilt für den normalen Jahresablauf, erst recht aber für die Zeit von Stürmen und die Zeit danach. Grundsätzlich gilt: Waldeigentümer, deren Wald an einer öffentlichen Straße oder einer Bahnlinie liegt, sind verpflichtet, schädliche Einwirkungen, die von seinem Grundstück ausgehen und den Straßen- oder Bahnverkehr gefährden, zu vermeiden. Sollte eine öffentliche Straße an das Waldgrundstück grenzen oder durch das Waldgrundstück verlaufen, ist der Waldbesitzer verpflichtet, den Bestand regelmäßig dahingehend zu kontrollieren, ob umsturz- oder bruchgefährdete Bäume sowie Totholz eine Gefährdung darstellen und zu entfernen sind.
Heike Grumann weist aber speziell nochmals darauf hin, dass der gesunde Menschenverstand bei einem Gang in den Wald nicht ausgeschaltet werden sollte. "Während eines Sturmes geht man einfach nicht in den Wald. Es ist mir selber schon passiert, dass ich mit einer Schulklasse im Wald war, als es plötzlich deutlich windiger wurde. Da sind wir schnellstmöglich raus aus dem Wald!"
Denn eines gelte unumstößlich: "Im Wald gibt es nun mal Bäume!" Und damit auch die Gefahr von oben.