In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats ging es um einen Antrag von Gemeinderat Michel auf Einberufung einer Bürgerversammlung vor dem 30. Juni zum Sachstand bezüglich des Sondergebiets Logistik an der A 3. Er wolle den Bürgern vor Verabschiedung einer neuen Satzung die Möglichkeit zur Abstimmung geben.
Bürgermeister Faatz entgegnete, dass es bei dem Termin für die nächste Gemeinderatssitzung am 30. Juni lediglich um Abwägungen der Stellungnahmen gehe, aber noch nicht um einen rechtsgültigen Beschluss einer Satzung. Außerdem sei eine Ladungsfrist von mindestens drei Wochen erforderlich, so dass schon formal so kurzfristig keine Bürgerversammlung einberufen werden könne.
Der anschließende, größte Teil der Sitzung wurde genutzt, um ausführliche Informationen zur Wasserversorgung und dem Abwassernetz in Mühlhausen zu geben. Diese erfolgte im Wesentlichen durch Georg Schreiber vom Ingenieur-Büro Maier Höchstadt.
Er begann mit der Feststellung, dass Mühlhausen in den nächsten Jahren erhebliche Ausgaben für das Kanalnetz und die Sonderbauwerke sowie Kläranlage einplanen muss, um wieder auf dem Stand der Technik und für die Zukunft gerüstet zu sein. Diese Maßnahmen betreffen hauptsächlich Mühlhausen selbst, da hier noch die Fakten rund um die Kläranlage zu klären seien, während in Ortsteilen wie Schirnsdorf und Simmersdorf bereits entsprechende Wasserrechtsverfahren durchgeführt wurden.
Früher wurde hauptsächlich ein Mischsystem gebaut, wo Abwasser und Niederschlagswasser über ein gemeinsames Kanalnetz abgeleitet wurde. Gerade in den neueren Baugebieten wurde dagegen schon das Trennsystem verwendet, bei dem Schmutzwasser der häuslichen Abwässer in einem Kanal und Oberflächenwasser in einem anderen Kanal abgeleitet wird. Letztendlich kommt dann alles in der Kläranlage an, wo es behandelt wird unter Berücksichtigung von Wasserrechten, die alle 20 Jahre neu beantragt werden müssen. Insgesamt geht es dabei um 15 Wasserrechte, von denen besonders diejenigen, die in direktem Zusammenhang mit der Kläranlage stehen, im Fokus stehen, da bei ihnen die Genehmigungen ausgelaufen sind. Für die Kläranlage selbst wurde noch einmal eine Verlängerung bis Ende 2027 erteilt.
In der Zwischenzeit gab es auch die Zusage aus Höchstadt, dass man dort das Abwasser habe aufnehmen können. Nun gehe es darum, bis Ende nächsten Jahres die wirtschaftlichste Variante für die Zukunft zu ermitteln, was auch eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern sei. Dabei geht es um eine Gesamtbetrachtung, also nicht nur um die reinen Anschaffungskosten, sondern auch die jeweiligen Unterhaltskosten über die gesamte Laufzeit.