CSU und JU wollen die Gastronomie und den Einzelhandel der Stadt unterstützen und bitten die Verwaltung, heuer und 2021 auf Gebühren für Außenbestuhlung und Warenauslagen zu verzichten. Im Rathaus hat man bereits reagiert.
Schnelle und unbürokratische Hilfe - das brauchen jetzt Gastronomie, Einzelhändler und viele andere Gewerbetreibende. Mit einem Maßnahmenpaket will die CSU/JU-Fraktion im Herzogenauracher Stadtrat dem lokalen Einzelhandel, der Gastronomie und der Hotellerie durch die Corona-Krise helfen. Die Stadtratsfraktionen von CSU & JU fordern deshalb unter anderem mit einem Antrag die Aufnahme von Beratungen für einen Nachtragshaushalt und eine befristete Steuersenkung.
"Wir dürfen jetzt zwar nicht in Panik verfallen, aber wir müssen gemeinsam entschlossene Schritte einleiten, um auch in unserer Stadt die Corona-Krise abzufedern. Neben dem gesundheitlichen Schutz unserer Bevölkerung ist die Unterstützung unserer Unternehmen jetzt dringend geboten, da jede Herzogenauracherin und jeder Herzogenauracher von der kriselnden Wirtschaft betroffen ist. Gerade in Krisenzeiten hat die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Sicherung der Leistungsfähigkeit unserer lokalen Wirtschaft hohe Priorität", heißt es aus der CSU/JU-Fraktion.
"Denn gerade in diesen Krisenzeiten ist es wichtig, dass der Staat gegensteuert und möglichst viel Entlastung durchsetzt. Wir wollen mit unseren Vorschlägen zu einer befristeten Steuersenkung auf zwei Jahre unseren Teil als Stadt Herzogenaurach dazu beitragen", erklärt dazu Fraktionsvorsitzender Walter Drebinger.
Grundsteuer senken
Im Antrag heißt es: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 zu fertigen und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Hierzu sollen Haushaltsvorberatungen in den Ausschüssen stattfinden. Im Haupt- und Finanzausschuss sollen Konsolidierungsvorschläge erarbeitet werden.
2. Der Entwurf für den Nachtragshaushalt soll eine (befristete) Steuersenkung der Gewerbesteuer auf 280 Punkte und der Grundsteuer A und B auf 140 Punkte vorsehen. Dies ist in der mittelfristigen Finanzplanung als befristete Maßnahme für zwei Jahre aufzunehmen.
3. Der Entwurf für den Nachtragshaushalt soll einen auf zwei Jahre befristeten vollständigen Erlass der städtischen Gebühren für Außenbestuhlung und sonstige gewerbliche Sondernutzungen wie Warenauslagen vorsehen, insbesondere um Gastronomen und Einzelhändlern mehr öffentlichen Raum für Stühle, Tische und Warenauslagen unter Einhaltung der Corona-Vorschriften zu gewähren.
Im Schreiben an Bürgermeister German Hacker (SPD) heißt es weiter: "Die Stadt Herzogenaurach steht, wie alle Kommunen, vor der Bewältigung der Corona-Krise. Wir müssen mit massiven Steuerausfällen rechnen und die städtischen Finanzen konsolidieren. Gleichzeitig ist der Staat in einer solchen Krise aufgerufen, antizyklisch zu handeln, die Wirtschaft wieder anzukurbeln und Arbeitsplätze soweit irgendwie möglich zu erhalten. Um unserer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen beantragen wir deswegen, mit Haushaltsberatungen für einen Nachtragshaushalt zu beginnen der aufgrund der sich massiv verschlechternden Wirtschaftslage notwendig ist. Die Stadt Herzogenaurach ist in der glücklichen Lage, mit einem finanziellen Polster ausgestattet zu sein, um ihre laufenden Großprojekte weiterhin zu stemmen."