Kronach — Die Stadtverwaltung Kronach teilt mit, dass ab sofort bis Montag, 1. Dezember, Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren Anträge für eine Zuwendung aus de...
Kronach — Die Stadtverwaltung Kronach teilt mit, dass ab sofort bis Montag, 1. Dezember, Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren Anträge für eine Zuwendung aus der Weihnachtsaktion 2014 stellen können. Möglich ist dies jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten beim Sachgebiet "Familien und Soziales", Zimmer 5, und im Einwohnermeldeamt im Erdgeschoss des Kronacher Rathauses. Nach Prüfung der Bedürftigkeit wird das Ergebnis den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Damit verbunden wird die Information über die Höhe der Unterstützung und den Zeitpunkt der Auszahlung.
Eine Zuwendung beantragen können auch Empfänger von Grundsicherungsleistungen ab dem 60.
Lebensjahr, die 2014 keine Leistungen aus der Anny-und-Franz-Niebuhr-Stiftung erhalten.
Die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen sind: Einkommensnachweise (zum Beispiel Rente, ALG-II-Bescheid, Unterhalt, Grundsicherung, etc.) und Belege über die regelmäßigen Ausgaben für den Lebensunterhalt, zum Beispiel Wohnungs- und Energiekosten, Belastungen oder Versicherungen. Für telefonische Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes Familien und Soziales unter den Rufnummern 09261/97237 oder 97238 gerne zur Verfügung.
Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein bittet für diese Aktion um Spenden auf eines der Konten der Stadt Kronach mit dem Verwendungszweck "Weihnachtsaktion 2014".
red