Im Steigerwald gibt es inzwischen zehn Trekkingplätze, auf denen man für kleines Geld mitten in der Natur campen kann.
Generell ist es in Deutschland untersagt, wild zu campen. Auch deshalb erfreuen sich Trekkingplätze einer immer größeren Beliebtheit. So auch im Steigerwald: Zwischen den Autobahnen 70 und 3 gibt insgesamt zehn solcher Flächen, die in den Landkreisen Haßberge, Schweinfurt und Bamberg liegen. Um nach dem Rechten zu sehen und für Ordnung an den naturnahen Plätzen zu sorgen, wurden kürzlich ehrenamtlich engagierte Bürger in ihr neues Amt eines Paten eingeführt.
Auf dem Trekkingplatz in Geusfeld in der Gemeinde Rauhenebrach freute sich Bürgermeister Matthias Bäuerlein mit seinem Amtskollegen Michael Wolf aus dem nahen Michelau, dass im vergangenen Jahr insgesamt 5000 Übernachtungen an den zehn Standorten gebucht wurden. „Wir haben ausschließlich vernünftige Gäste“, sagte Bäuerlein, der sich froh zeigte, dass man bislang keinerlei Vandalismus beobachten konnte.
Das sind die Paten
Damit das auch so bleibt, sind die Paten Edgar Geisel , Werner Hogen, Uwe Malcherek, Udo Rhein, Klaus Riegler und Wolfgang Sahlmüller ab sofort regelmäßig auf allen Trekkingplätzen unterwegs.
Von Anfang an dabei ist Edgar Geisel , der jetzt in seine dritte Saison startet. Immer wieder ist der Limbacher im Wald und schaut nach, ob alles in Ordnung ist. Zur Zeit ist Geisel dabei, einen Keltenofen wieder aufzubauen, den einst die Pfadfinder aus Gerolzhofen aufgestellt hatten. Der Nachbau aus Ton litt etwas unter der Witterung, so dass sich der Ehrenamtliche aus eigenen Stücken an die Wiederherstellung machte.
Edgar Geisel freut sich auch immer über einen regen Austausch mit den Übernachtungsgästen. Aus halb Europa kommen die Besucher, die meist längere Erkundungstouren durch den Steigerwald unternehmen. Der Aufenthalt auf den einzelnen Trekkingplätzen wird auf der Homepage www.trekkingerlebnis.de gebucht und online bezahlt. Damit keine Unberechtigten campen, gehört es auch zu den Aufgaben eines Paten, das zu überprüfen. Mit einem entsprechenden Dokument kann er sich als Berechtigter ausweisen.