Es kommt immer wieder vor, dass sich Personen beschweren, weil Straßen oder auch Radwege im Winter nicht geräumt sind. Sicher sind es nicht zu viele, ...
Es kommt immer wieder vor, dass sich Personen beschweren, weil Straßen oder auch Radwege im Winter nicht geräumt sind. Sicher sind es nicht zu viele, die sich im Winter auf ihr Fahrrad setzen, eher ist das im Sommer der Fall, aber es gibt manche, die fast zu jeder Jahreszeit mit ihrem Drahtesel unterwegs sind.
Bei unserer Zeitung gingen Beschwerden ein, dass der Radweg von Ebern Richtung Rentweinsdorf nicht geräumt wäre und sich dort mittlerweile "Eisflächen" gebildet hätten.
Wir haben bei den Bürgermeistern von Ebern und Rentweinsdorf nachgefragt. Bürgermeister Jürgen Hennemann ( SPD ) stellt dazu klar, dass eine Verpflichtung, dass die Radwege geräumt werden müssen, nicht bestehe. Wie er weiter sagt, wäre der Radweg von Ebern bis zum Heubacher Kreuz geräumt, weiter, entlang der Bundesstraße Richtung Rentweinsdorf, allerdings nicht. Der Radweg wurde vom Straßenbauamt gebaut, aber es ist klar, dass er von der Straßenmeisterei nicht geräumt werde, was übliche Praxis sei. "Wir können mit unserem Bauhof nicht alles räumen, da reichen unsere Kapazitäten nicht aus, da richten wir uns nach einem Räum- und Streuplan", sagt der Eberner Bürgermeister. Im Übrigen bestehe eine Verbindung von Ebern in Richtung Rentweinsdorf, und zwar auf der Gemeindeverbindungsstraße. "Die ist geräumt, und da können natürlich auch Radfahrer fahren." Es sei deshalb nicht unbedingt nötig, den Radweg entlang der Bundesstraße zu räumen, wenngleich man immer darüber nachdenke, wie man den Räum- und Streuplan optimieren kann.
Prioritäten stehen fest
Gleiches sagt in etwa Steffen Kropp ( SPD ), Bürgermeister von Rentweinsdorf. Untergeordnete Verbindungen stünden nicht in erster Linie auf dem Räum- und Streuplan der Gemeinde Rentweinsdorf. Priorität hätten die Hauptverbindungsstraßen und dann zuerst diejenigen, die aufgrund der Straßenführung oder Steigungen im Winter besonders gefährlich sein können. "Wenn das gemacht ist, und unser Bauhof durchschnaufen kann, räumen wir auch andere Wege, so auch Radwege ", sagt Steffen Kropp . Der von Rentweinsdorf in Richtung Ebern sei übrigens geräumt. Die beiden Bürgermeister sind sich einig, dass ihre Bauhöfe nicht immer dort sein können, wo jeder gerade meint, dass quasi "vor seiner Nase" unmittelbar geräumt werden müsse. Die Betonung liegt auch: Es besteht keine Verpflichtung Radwege zu räumen.
Wie sich am Freitagnachmittag vor Ort feststellen ließ, ist der Radweg entlang der B 279 ab dem Heubacher Kreuz in Richtung Rentweinsdorf nicht geräumt. Allerdings nach knapp 400 Metern, ab der Einmündung Heubacher Friedhof weiter in Richtung Rentweinsdorf ist der Radweg frei von Schnee und Eis, wie es Bürgermeister Kropp bestätigt hatte.
Nachtrag: eigentlich muss man nur kurz googeln, um festzustellen, dass es auch für Radwege eine Räumpflicht gibt. Die Pflichtaufgabe wird in Art. 2 und Art. 51 BayStrWG bei den Absätzen 1 und 2 beschrieben. Es besteht kein Ermessensspielraum, wie fälschlich dargestellt! Also auch Sackgassen und Wohnnebenstraßen müssen geräumt werden!
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG/true
Ordentlich Verkehr auf der Bundesstraße. Da mit dem Fahrrad zu fahren, ist bestimmt nicht lustig.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach §§ 823 ff. BGB betrifft auch die Träger der Straßenbaulast.
https://www.juraforum.de/ratgeber/schadensersatz-und-schmerzensgeld/allgemeine-verkehrssicherungspflichten-ein-ueberblick
Wo steht das, dass Radwege nicht geräumt werden müssen? Es besteht eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, auch für Gemeinden. Hier irren sich die zwei Bürgermeister! Es kommt drauf an, wer der Eigentümer des Radwegs EBN-Rentweinsdorf ist. Und der hat die Verkehrssicherungspflicht, da beißt die Maus keinen Faden ab. Da sind auch mangelnde personelle Kapazitäten keine Ausrede. Im Übrigen beschweren sich keine "Personen", sondern Bürger/innen!