E-Scooter-Fahrer müssen einige Regeln beachten, um ohne Probleme fahren zu dürfen

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Die Haßfurter Polizei hat am Montagnachmittag in Eltmann zwei nebeneinander rollende E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Dabei zeigten beide Fahrer drogent...

Die Haßfurter Polizei hat am Montagnachmittag in Eltmann zwei nebeneinander rollende E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Dabei zeigten beide Fahrer drogentypische Auffälligkeiten, wie die Polizei informierte. Beiden Fahrern im Alter von 34 und 30 Jahren wurde die Weiterfahrt untersagt und sie wurden mit zur Dienststelle gebracht, wo eine Blutprobe fällig wurde.

Den beiden Männern droht nun ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro. Das Fahren mit den E-Scootern an sich war von den Polizisten nicht zu beanstanden, denn die Geräte waren verkehrs- und versicherungstechnisch in Ordnung.

Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, um auf Besonderheiten bei der Benutzung von E-Scootern hinzuweisen. Seit der Zulassung von E-Scootern für den öffentlichen Straßenverkehr gehören die kleinen handlichen Flitzer zu jedem Stadtbild, genauso wie E-Bikes und Pedelecs.

Neben Erfordernissen an die Ausrüstung und Beschaffenheit der E-Scooter stellt sich die Frage, wann diese von wem, wo und wie geführt werden dürfen. Der Fahrzeugführer muss ein Mindestalter von 14 Jahren haben und benötigt keine Fahrerlaubnis und keine Prüfbescheinigung. Es muss der Radweg benutzt werden, sofern vorhanden, ansonsten muss der Fahrer eines E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Der Gehweg ist für E-Scooter-Fahrer tabu; hingegen darf in verkehrsberuhigten Bereichen mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Änderung der Fahrtrichtung ist per Handzeichen anzugeben, falls kein "Blinker" vorhanden ist.

Auch auf einen Helm darf verzichtet werden, da die Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometer nicht überschritten wird. Die dringende Empfehlung der Polizei lautet jedoch: "Helm auf!"

Kennzeichen ist nötig

Man darf den E-Scooter nur alleine benutzen, nicht nebeneinander fahren, keinen Anhänger mitführen und auch nicht freihändig fahren. Die zwingend vorgeschriebene Haftpflichtversicherung muss durch ein Versicherungskennzeichen am E-Scooter nachgewiesen werden. E-Scooter sind außerdem von den Bestimmungen über eine Mindestprofiltiefe bei der Bereifung befreit. Das Verbot der Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt gilt auch für E-Scooter-Fahrer.

Nachdem es sich um Kraftfahrzeuge handelt, eröffnet sich hier bei entsprechenden Zuwiderhandlungen oder grobem Fehlverhalten der gesamte Bereich der gängigen Verkehrsstraftaten . Das gilt vor allem für alkoholisierte und unter Betäubungsmitteleinfluss stehende E-Scooter-Fahrer, die den Entzug ihrer Fahrerlaubnis riskieren, obwohl der E-Scooter fahrerlaubnisfrei genutzt werden darf.

Der immer stärker wachsende Tuningmarkt macht auch vor den E-Scootern nicht halt. Vereinzelt konnte man schon Berichte über getunte E-Scooter mit annähernd 100 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit lesen. Dies sind krasse Einzelfälle. Technische Änderungen bedingen häufig Änderungen bei Fahrerlaubnis, Zulassung, Versicherung oder Besteuerung. red