Kostenfrage Der Gemeinderat Ködnitz kann den angedachten Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens im Veitsgraben wohl nicht verwirklichen. Denn nur die Aufweitung des Oberflächenwasserkanals in den Weißen Main wird gefördert.
Die bereits im Dezember 2013 in Auftrag gegebene Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für den Veitsgraben scheint sich zu einer unendlichen Geschichte zu entwickeln. Das wurde bei der Gemeinderatssitzung am Montagabend deutlich, als Sachgebietsleiter Kai Papenfuß das Gremium mit aktuellen Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes Hof konfrontierte. Demnach hat der angedachte Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens im Veitsgraben keine Chance auf eine staatliche Förderung, denn die Aufweitung des bestehenden Oberflächenwasserkanals, der in den Weißen Main mündet, käme deutlich billiger als der Bau eines Rückhaltebeckens.
Nur die günstigere Lösung wird gefördert
Und klar ist auch: Gefördert wird vom Freistaat Bayern nur die wirtschaftlich günstigere Lösung. Während beim Rückhaltebecken von rund 960 000 Euro ausgegangen wird, wird der Neubau eines Entwässerungskanals mit einer größeren Nennweite auf 370 000 Euro geschätzt.
Bürgermeisterin Anita Sack (FW) verwies auf das Starkregenereignis im Jahr 2013, das letztlich für den damaligen Gemeinderat der Auslöser für den Bau eines Rückhaltebeckens war, um den Ort Ködnitz vor Hochwasser zu schützen. Unabhängig davon hatte die Gemeinde Ködnitz im Jahr 2016 ein integrales Hochwasserschutzkonzept in Auftrag gegeben. Für die Gemeinde geht es nach den Worten von Bürgermeisterin Sack jetzt darum, welche Maßnahmen für einen wirksamen Hochwasserschutz einzuleiten sind.
Sachgebietsleiter Kai Papenfuß, der am Wasserwirtschaftsamt (WWA) Hof für den Wasserbau und die Gewässerentwicklung im Landkreis Kulmbach zuständig ist, ließ das Gremium wissen, dass die Gemeinde im Dezember 2013 eine Förderung für die Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes beantragt und eine erste Kostenschätzung dann 2017 vom Ingenieurbüro Winkler aus Stuttgart vorgelegen habe. Dabei ist die Gemeinde noch von einem Rückhaltebecken am Veitsgraben mit einem Fassungsvermögen von 10 000 Kubikmetern ausgegangen.
Wie Papenfuß weiter ausführte, könne die Gemeinde Ködnitz die Planungsarbeiten für den Hochwasserschutz vergeben. Die Aufgabe des WWA bestehe darin, nach Vorlage der Planung die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, und hier komme für eine Förderung von 55 Prozent nur die kostengünstige Variante mit der Aufweitung des Oberflächenwasserkanals infrage. Zusätzliche zehn Prozent würden dann noch gewährt, wenn es gelingt, den Abwasserkanal mit einer ökologischen Maßnahme zu verbinden.