Hähnlein und Ruggaber legen ihren Rechtsstreit bei

1 Min

Coburg — Es handelte sich um einen Satz in einer privaten E-Mail, der aber nicht vertraulich blieb. Und: Er führte zu einem Rechtsstreit zwischen einem Stadtratsmitglied und einem ...

Coburg — Es handelte sich um einen Satz in einer privaten E-Mail, der aber nicht vertraulich blieb. Und: Er führte zu einem Rechtsstreit zwischen einem Stadtratsmitglied und einem Ex-Kollegen, der nun mit einem Vergleich beigelegt wurde.
René Hähnlein (Die Linke/SBC-Stadtratsfraktion) hatte in einer E-Mail in Bezug auf Martin Ruggaber (SPD) von "Vergewaltigung Minderjähriger" gesprochen. Ruggaber hatte im Sommer 2014 eingeräumt, sexuelle Kontakte zu einem noch minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben. Das aber ist strafbar. Ruggaber akzeptierte einen Strafbefehl und trat als Stadtratsmitglied zurück.
Dass aber Hähnlein in einer E-Mail, die rasch nicht nur dem ursprünglichen Empfänger bekannt war, von "Vergewaltigung Minderjähriger" sprach, wollte Ruggaber nicht auf sich sitzen lassen und schaltete einen Anwalt ein. Hähnlein indes wollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, und es kam zum Prozess.
Nun haben beide Parteien vor dem Oberlandesgericht Bamberg einen Vergleich geschlossen, wie die für Hähnlein tätige Anwaltskanzlei mitteilte. Außerdem hätten sich beide auf eine gemeinsame Presseerklärung geeinigt, die nun veröffentlicht wurde. Darin heißt es: Hähnlein werde "künftig nicht wörtlich oder sinngemäß äußern", dass Ruggaber Minderjährige vergewaltigt habe. "Die Beteiligten sind sich weiterhin darüber einig, sich nicht mehr über den Rechtsstreit öffentlich äußern zu wollen, auch nicht in den sozialen Medien." sb