Ein wesentlicher Punkt bei der jüngsten Sitzung des Heßdorfer Gemeinderates war die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kleb...
Ein wesentlicher Punkt bei der jüngsten Sitzung des Heßdorfer Gemeinderates war die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Klebheim Nordost" und die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Diese erste Änderung betrifft die Ermöglichung anderer Nutzungen sowie die Errichtung eines Wetterschutzgebäudes im bisherigen Bebauungsplangebiet und auch die Zuordnung einer anderen Ausgleichsfläche. Diese soll auf dem Gebiet der Gemeinde Gremsdorf entstehen, wo auch eine Ersatzaufforstung erfolgen soll.
Bürgermeister Horst Rehder (BB) erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen. So werden eine maximale Firsthöhe von 6,50 Metern und eine maximale Traufhöhe von 4,50 Metern festgesetzt. Bei einem gemeinsamen Termin zur naturschutzfachlichen Stellungnahme wurde mit den beteiligten Behörden festgelegt, dass erhaltenswerter Bestand dahingehend berücksichtigt wird, dass dieser aufgrund der nicht möglichen Aufwertbarkeit aus dem Umgriff der Ausgleichsfläche herausgenommen wird. In der Gemarkung Buch der Gemeinde Gremsdorf wird eine Ausgleichsfläche mit Bäumen und Sträuchern entstehen, die durch einen zehn Meter breiten Waldrand begrenzt wird.
Nach der Rodung des Waldes bei Klebheim erfolgt eine Aufschüttung mit Schotter und einem Dachprofil, um das Oberflächenwasser nach außen in einen Muldenbereich vor der Randeingrünung zu führen. Das Wasser soll vollständig versickern, und damit entfällt der Anschluss an einen Vorfluter.
Zur Stellungnahme des Sachgebietes Städtebau erklärt der Planer, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und jede weitere Bebauung ausgeschlossen werden kann. Das geplante Wetterschutzgebäude sei als einfache Konstruktion einer überdachten Abstellfläche geplant und die Höhe zudem geringer als die umgebende Bauhöhe.
Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wurde erklärt, dass es außer einer verkehrstechnischen Erschließung keiner weiteren Erschließungsmaßnahmen bedarf. Außerdem sei nicht beabsichtigt, wassergefährdende Stoffe zu lagern oder abzufüllen. Der entsprechende Ausschluss wird im Durchführungsvertrag aufgenommen.
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes stimmten Roland Sekatzek (SPD) und Erich Biermann (FW). Sekatzek fand es "interessant", dass die Ausgleichsfläche in einer anderen Gemeinde geschaffen werden soll. "Naturschutz soll an Ort und Stelle passieren." Außerdem ist es für den SPD-Gemeinderat ein Unding, dass in der freien Natur in einem Wald ein Lagerplatz gebaut werden soll. Zudem sei das geplante Gebäude auch von einigen Fachstellen kritisch beurteilt worden.