von unserem Mitarbeiter Helmut Will Haßfurt — Eine Geldstrafe und eine Führerscheinsperre sind die Folgen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss für einen 28-jährigen Mann. Er wurde...
von unserem Mitarbeiter
Helmut Will
Haßfurt — Eine Geldstrafe und eine Führerscheinsperre sind die Folgen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss für einen 28-jährigen Mann. Er wurde bei einem Prozess am Amtsgericht in Haßfurt verurteilt. Zu der Verhandlung war es gekommen, weil der Beschuldigte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, der vorher gegen ihn ergangen war.
Der 28-Jährige aus dem Landkreis Haßberge wurde im Februar gegen 1.20 Uhr in der Gemeinde Riedbach von der Polizei kontrolliert, als er mit seinem Auto unterwegs war. Der Polizei fiel auf, dass bei dem jungen Mann "drogentypische Anzeichen" vorhanden waren, wie Staatsanwältin Spernath in der Anklageschrift feststellte. Eine Blutentnahme bestätigte diese Vermutung.
Der Führerschein war weg.
Aussage verweigert An dem Ergebnis der Blutuntersuchung gab es nichts zu rütteln. Deshalb beschränkte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Jochen Kaller, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen. Der Angeklagte selbst blieb stumm, er machte Gebrauch von seinem Aussageverweigerungsrecht. Die im Strafbefehl beantragten 50 Tagessätze zu je zehn Euro hielt der Rechtsanwalt im Hinblick auf das nicht vorhandene Einkommen seines Mandanten für zu hoch. "Es handelt sich hier um eine einfache Drogenfahrt ohne Besonderheiten", sagte der Verteidiger. Mit 40 Tagessätzen könne er sich anfreunden, so Rechtsanwalt Kaller.
40 Tagessätze Die Anklagevertreterin beantragte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe, wie im Strafbefehl ausgewiesen.
50 Tagessätze zu je zehn Euro seien für die Drogenfahrt angemessen und auch eine Führerscheinsperrfrist von elf Monaten.
Richterin Ilona Conver wich in ihrem Urteil vom Antrag der Staatsanwältin etwas nach unten ab und verurteilte den 28-Jährigen zu 40 Tagessätzen zu je zehn Euro sowie zu einer weiteren Führerscheinsperre von noch sieben Monaten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.