Gast mit Faustschlägen vertrieben

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Ein 47-jähriger Wirt aus dem Landkreis Haßberge wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Selten waren sich die Parteien eines Strafprozesses am Amtsgericht in Haßfurt so einig wie am Freitag. Richterin Ilona Conver verurteilte einen 47-jährigen Wirt aus dem Landkreis wegen Körperverletzung und unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitzes zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe, die zuvor bereits sowohl der Anklagevertreter als auch die Verteidigerin gefordert hatten.
Am 27. August vergangenen Jahres war der Angeklagte nicht gerade zimperlich mit einem 24-jährigen Gast umgegangen, der damals Hausverbot in seiner Kneipe hatte, das er jedoch missachtete. Nach Mitternacht betrat der 24-Jährige mit später ermittelten rund 1,6 Promille Alkohol in der Blutbahn die Kneipe, wo er sofort vom Wirt hinausgeschoben wurde. Vor der Tür schlug der Wirt laut Anklage dem unwillkommenen Gast zehnmal mit der Faust auf den Kopf und mit einem verbotenen Teleskopschlagstock auf Brust und Unterarm. Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung, Prellungen und Schmerzen und wurde auf der Intensivstation des Eberner Krankenhauses behandelt. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten stellten Polizeibeamte einen Schlagring, eine Schreckschusswaffe ohne Zulassungskennzeichen, eine Taser-Pistole und eine Patrone sicher. Weil die Polizei zunächst von einem versuchten Totschlag ausging, wurde der Angeklagte noch in der Tatnacht verhaftet und musste die Nacht in der Zelle der Polizei-Inspektion Ebern verbringen.
Auf der Anklagebank wies der Angeklagte die Vorwürfe von sich. Er gab zu, die Freundin seines späteren Opfers nach einem Streit beleidigt zu haben. Der Geschädigte habe ihm daraufhin gedroht, es ihm mit mehreren Leuten heimzuzahlen. Er habe sein Opfer einmal mit der Faust geschlagen. Danach seien sie zu zweit gegen eine Hauswand "geknallt". Den Schlagstock habe er nicht eingesetzt und den 24-Jährigen auch nicht am Hals festgehalten, wie ihm vorgeworfen worden war.


"Nur ein paar blaue Flecken"

Der Geschädigte bestätigte im Zeugenstand, dass er nur mit Fäusten und nicht mit einem Schlagstock geschlagen worden sei. Er habe nur ein paar blaue Flecken abgekriegt und sei kurzzeitig bewusstlos geworden. "Schlägereien hab' ich weniger", sagte er auf Nachfrage des Anklagevertreters Ilker Özalp. Ein ärztliches Gutachten bestätigte, dass die Verletzungen des Geschädigten bei weitem nicht so schlimm waren, wie angenommen. Die Rechtsmedizinerin aus Würzburg attestierte drei Fälle leichter Gewalteinwirkung, weshalb Özalp von der Anklage eines versuchten Totschlags absah. Auch ein Schlagstock sei wohl nicht zum Einsatz gekommen, da die Verletzungen leichterer Natur waren.
Dennoch tat sich der Anklagevertreter zunächst schwer, auf eine Bewährungsstrafe zu plädieren. Kein Wunder: 16 Vorstrafen quer durchs Strafgesetzbuch hat der 47-Jährige bereits auf dem Kerbholz. 53 Mal trat er bereits polizeilich in Erscheinung. Seitdem er schon einmal Gefängnisluft geschnuppert hat, hat er laut Akten extreme Angst vor dem Knast. Davor verschonte ihn Özalp in seinem Plädoyer, forderte aber als Bewährungsauflage die Zahlung von 1000 Euro an das Bayerische Rote Kreuz. Die Verteidigerin schloss sich dem Antrag Özalps an, ebenso wie die Vorsitzende, die allerdings keine Geldauflage verhängte, da man "einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen" könne. Auch die Kosten für das Sachverständigengutachten muss er nicht tragen, da sich der Tatverdacht des versuchten Totschlags nicht bestätigte. "Ich werde nie wieder hierher kommen", versprach der Angeklagte, der das letzte Wort hatte.