Fußtritt ins Gesicht kommt einen 20-jährigen Mechaniker teuer zu stehen

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Nach dem Urteilsspruch stand der junge Mann vor dem Lichtenfelser Amtsgericht und atmete durch. Auch er selbst sah es so, dass er vergleichsweise glimpflich...

Nach dem Urteilsspruch stand der junge Mann vor dem Lichtenfelser Amtsgericht und atmete durch. Auch er selbst sah es so, dass er vergleichsweise glimpflich davonkam. Während Staatsanwältin Sarah Röll ihm sechs Monate Haft zuerkannt wissen wollte, entschied Richterin Bianca Franke auf Zahlung eines Geldbetrags.
In einem Punkt waren sich Richterin und Staatsanwältin aber einig: Das, was den Fußtritt des junge Mannes gegen einen anderen ausmachte, war eine lebensgefährliche Behandlung.
Ruhig und mitunter etwas unsicher wirkend saß er auf der Anklagebank im Saal 14 des Amtsgerichts. Ein 20-jähriger Mechaniker aus dem östlichen Landkreis, keine Erscheinung von großer physischer Präsenz und unbescholten bis zu dem Vorfall am 29. November des vergangenen Jahres.


Opfer sackt zusammen

Da schlug er zu, mit beschuhtem Fuß und in das Gesicht eines 23-Jährigen. Auf dem Parkplatz eines gastronomischen Betriebes um 5.36 Uhr. Nach Angaben einer Zeugin sackte das Opfer sofort zusammen. Es wurde ins Krankenhaus nach Kulmbach eingeliefert, erlitt es doch einen Nasenbeinbruch, eine Prellung und eine Augenbrauenwunde. Doch was waren die Umstände, die dazu führten?
Der Angeklagte konnte oder mochte nichts über seinen eigenen Beitrag zu dem Vorfall melden. Keine Beleidigungen, nichts. Aber er sprach davon, dass er und ein Kumpel von dem ihm völlig unbekannten Opfer von hinten und unvermittelt am Hals gepackt worden sei. Der Tritt wäre ein Reflex gewesen.
Das warf bei Bianca Franke Fragen auf. "Zu 99 Prozent ist es ja nicht so, dass jemand ohne Grund auf jemanden losgeht." Überrascht zeigte sich der Beschuldigte davon, dass der Tritt im Gesicht landete, ging er doch davon aus, dass er "im Magen getroffen" habe, was er auch einst bei der Polizei zu Protokoll gab. Was ihm diese völlig daneben liegende Einschätzung ermöglicht haben könnte, waren seine damaligen 1,31 Promille Alkohol.


Von schmächtiger Statur

Noch weniger Erinnerungen an den Vorfall hatte das Opfer selbst. Der 23-Jährige, der eher schmächtig von Statur ist, habe erst im Krankenhaus zu hören bekommen, dass er zusammengeschlagen worden sei. "Ich war auf dem Parkplatz - ab da weiß ich nix mehr."
Aber das Opfer hielt sich während der Verhandlungen nicht mit Vorwürfen auf, eher machte er den Eindruck, die Angelegenheit hinter sich bringen zu wollen. Mit dem Angeklagten hatte er Kontakt, den, der Angeklagte von sich aus aufnahm. Über Facebook schrieb man sich, entschuldigte sich der Täter und vereinbarte gar die Zahlung von 1150 Euro Schmerzensgeld sowie ein Aufkommen für die Brille des Opfers, die 277 Euro wert war. Alle Zahlungen seien erfolgt.


"Unter Männern halt"

Zwei Tatzeuginnen gab es, die das Geschehen nüchtern, aus der Distanz und ohne Parteinahme schilderten. "Er hat sehr geblutet", so eine 19-Jährige, die aber doch von ihrem Eindruck sprach, wonach der Situation Beleidigungen vorausgegangen sein dürften. "So eine Beleidigung unter Männern halt."


Haftstrafe gefordert

"Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Angeklagte nicht mehr (vor Gericht) auftauchen wird", erklärte Sarah Röll ihrem Plädoyer vorausschaltend. Doch sie forderte eine sechsmonatige Haftstrafe nebst 1000 Euro Geldauflage. Entschuldigung, Alkoholisierung und Nachtatverhalten einbeziehend, erkannte Richterin Franke darauf, dass die Tat "keine schädlichen Neigungen erkennen" ließe. Sie entschied auf eine Geldstrafe von 2000 Euro.