Haßfurt — Was der Alkohol bewirken kann, zeigte sich in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Ein 19-jähriger Mann war wegen sexueller Nötigung an zwei jungen Frauen...
Haßfurt — Was der Alkohol bewirken kann, zeigte sich in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Ein 19-jähriger Mann war wegen sexueller Nötigung an zwei jungen Frauen im Alter von 16 und 17 Jahren angeklagt. Zwei Freizeitarreste und Geldauflage sind die Quittung für sein Fehlverhalten. Das Urteil des Jugend-Schöffengerichts ist rechtskräftig.
Mit einem Blutalkoholwert von 2,6 Promille hatte der junge Mann am Faschingsdienstag in einer Stadt im Landkreis Haßberge die beiden Frauen gegen ihren Willen begrapscht und geküsst. Die Staatsanwältin Anne Christine Breith wertete das als sexuelle Nötigung mit Gewalt.
Den Eindruck eines "Lustmolchs" machte der 19-Jährige überhaupt nicht.
Es saß eher ein junger Mann auf der Anklagebank, der, auch nach den Worten des Jugendgerichtshelfers Franz Heinrich, sein Leben sowohl schulisch als auch beruflich im Griff hat und der in ein gutes sozialen Umfeld eingebettet ist.
Ihm war es sichtlich peinlich, auf der Anklagebank zu sitzen. "Erinnern kann ich mich tatsächlich an recht wenig, an das Tatgeschehen eigentlich überhaupt nicht. Meine Erinnerung kam erst wieder, als die Polizei kam und mich mitgenommen hat", sagte der 19-Jährige. Nur eine der beiden jungen Frauen sei ihm flüchtig bekannt gewesen. Eine Flasche Wodka habe er vor der Tat intus gehabt, dazu auch noch einige Bacardi.
"Massive Handlungen" Laut Anklage soll er bei der Faschingsveranstaltung eine der Frauen geküsst, in eine Toilette gedrängt und an den Busen gefasst haben.
Später auf der Straße habe er es bei ihr nochmals versucht, ihr sogar in die Hose gegriffen. Die andere Frau habe der Angeklagte am Busen begrapscht und ihr an den Po gefasst, wurde ihm vorgeworfen.
Als "massive Handlungen" stufte die Staatsanwältin das ein, was der Angeklagte gemacht hat. Dass er nichts bestritt, auch wenn er sich nicht erinnern könne, wertete sie für ihn positiv. Ihr Antrag: zwei Freizeitarreste und ein Schmerzensgeld von 500 sowie 300 Euro an die Opfer.
Sein Mandant meide seit dem Vorfall die Öffentlichkeit und bedauere zutiefst, was vorgefallen war, sagte der Rechtsanwalt Christian Merkel. Auch habe er sich bei den beiden Opfern entschuldigt. Freizeitarreste und eine Geldauflage hielt er für tat- und schuldangemessen.
Das Jugend-Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Martin Kober verurteilte den Angeklagten zu zwei Freizeitarresten.
Und er machte zur Auflage, dass der Verurteilte 800 Euro an das Frauenhaus in Schweinfurt zahlen muss. Positiv sah das Gericht, dass sich der Angeklagte von Anfang an, schon bei seiner polizeilichen Vernehmung, kooperativ zeigte und nichts beschönigen wollte. "Ich hoffe, Sie haben aus dem Verfahren einiges gelernt und so etwas wird nicht wieder vorkommen", gab Kober dem jungen Mann mit.
hw