Zwei arbeitslose Raufbolde bekommen zwei Wochen Dauerarrest und 80 Arbeitsstunden aufgebrummt.
"Das muss man gesehen haben - da reichen keine Worte", äußerte im Verlauf des Gerichtsprozesses am Mittwoch ein Zeuge zu den bemerkenswerten Vorfällen, deretwegen sich vier Angeklagte mitsamt vier Verteidigern und einem großen Aufgebot an Zeugen im Saal 14 des Amtsgerichts einzufinden hatten.
Nach nahezu acht Stunden Verhandlungsdauer fällte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Barausch sein Urteil gegen zwei der gefährlichen Körperverletzung angeklagte junge Männer.
"Kampf eins gegen eins"
Es war zu einem Auflauf am Bahnhofsplatz gekommen, damals am 4. Mai 2018 und eine halbe Stunde vor Mitternacht. Mehr als ein Dutzend Menschen hatten sich eingefunden und gerieten in die Auseinandersetzung junger Männer. Dabei soll eine Mutter des in die Balgerei verwickelten Jugendlichen noch einen "Kampf eins gegen eins" gefordert haben.
Zur Vorgeschichte des Ganzen gehörte die Nachtfahrt eines 26-jährigen Produktionshelfers, der mit seiner Freundin in Lichtenfels unterwegs war. In der Nähe eines Schnellrestaurants wollte er gehört haben, wie ihm jemand "Hurensohn" nachgerufen habe. Sein Verdacht fiel auf vier junge Männer, die in Richtung Innenstadt schlenderten. Zur Sprache kam auch, dass es eine Geldforderung der Freundin in Richtung einer der vier jungen Männer gegeben haben könnte, mit dem die junge Frau vormals verbunden war. Der 26-Jährige jedenfalls mutmaßte ein Aufeinandertreffen am Bahnhof und konnte sogar mit einer Sprachnachricht aufwarten, welche einer der Angeklagten ihm auf seinem Handy hinterließ.
Rippenprellung und Schmerzen
Ab da schien die Sache in Bezug auf die Frage, von wessen Seite der Streit ausging, geklärt. Doch zu wie viel Streit kam es? Hat es wirklich die Fußtritte der vier Angeklagten gegen den 26-Jährigen gegeben? Der Produktionshelfer sagte aus, dass er von allen vier Angeklagten getreten worden sei. Rippenprellung und Schmerzen waren das Ergebnis. Auslöser dessen könnte ein Missverständnis gewesen sein, welches nie ganz geklärt wurde. Der Vater eines 20-jährigen Angeklagten soll im Versuch, beschwichtigend einzuwirken, dem 26-Jährigen womöglich eine "Schelle" gegeben haben. Das jedenfalls war die Beobachtung mehrerer Zeugen. Nur eben nicht die des 26-Jährigen, der von der Schelle sprach.
Ab da dürfte es hoch hergegangen sein, wobei auch ein zweiter erwachsener Umstehender noch zu Boden kam und getreten worden sein soll. Die Hauptlast der Anklage sollte am Ende an zwei Lichtenfelsern, einem 18-jährigen und einem 19-jährigen Arbeitslosen hängen bleiben, denn nach zwei Dritteln der Verhandlung schieden die im Verdacht der Mittäterschaft stehenden etwa gleichaltrigen Kumpels aus. Ihr Verfahren wurde gegen Zahlung von jeweils 200 Euro und dem Ableisten von je 20 Arbeitsstunden eingestellt.
Ganz so günstig sollten die beiden verbliebenen Angeklagten nicht davonkommen. Es fanden sich genügend Zeugen, welche den von Staatsanwältin Julia Haderlein verlesenen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung stützten. Doch mit welchen Ahndungen sollten die beiden jungen Männer bedacht werden?