"Es kann der Frömmste..."

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Wer kennt ihn nicht, Schillers Spruch: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt..." Er stammt aus dem Jahr 1804, aber er gilt damals wie heute. Nachbarscha...

Wer kennt ihn nicht, Schillers Spruch: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt..." Er stammt aus dem Jahr 1804, aber er gilt damals wie heute.

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind weder im kleinen noch im großen angenehm. Eine 65-jährige Rentnerin aus dem Landkreis fühlt sich von den Nachbarn überwacht. Und das hat sie dann auch deutlich gemacht.

Der Satz "Die Stasi geht spazieren" kommt sie jedoch teuer zu stehen. Die Nachbarin erstattete Anzeige. 250 Euro muss die Angeklagte deshalb in Raten an den Sozialdienst katholischer Frauen bezahlen. Die Beschuldigte hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, aber die Richterin macht schon zu Beginn klar: "Ich bin nicht gewillt, die Nachbarschaftsstreitigkeiten aufzuarbeiten."

Nachdem bereits zwei Verfahren eingestellt worden waren, landete dieser Strafbefehl vor Gericht - "ein Missverständnis", wie der Verteidiger erklärte. Denn seine Mandantin hatte wohl angenommen, es ginge um einen anderen Vorfall. Nämlich den, als der Nachbar ihr das Grüngut über den Zaun geworfen hatte mit den Worten "zeig' mich doch an".

Davon hat die Angeklagte bislang abgesehen, obwohl sie sich beobachtet fühle und selbst ihre Besucher glauben, sie würden überwacht. "Die Kameras der Nachbarn kann man nämlich zu meinem Grundstück schwenken", erläuterte die Angeklagte, und die Nachbarin, die als Zeugin geladen war, würde des Öfteren mit ihrem Handy Videos in der Straße drehen, unter anderem hatte sie auch ein Gespräch der Angeklagten mit zwei anderen am Zaun gefilmt - trotz mehrmaliger Aufforderung das zu unterlassen.

Zur Sprache kam ferner eine Drohne, die der Nachbar über ihr Grundstück fliegen lasse. Während das verboten ist, sahen weder Richterin noch Staatsanwalt ein Vergehen im Videodreh auf einer öffentlichen Straße.

"Das würde sich künftig auch ändern", kündigte der Verteidiger an, gemeint war, dass fortan wohl auch seine Mandantin Anzeige erstatten würde.

Nachdem sie die Bemerkung gegenüber der Nachbarin jedoch bereits eingeräumt hatte und die Richterin den Videodreh nicht als rechtswidrig gegeben nahm, riet der Verteidiger ihr, den Einspruch zurückzuziehen.