Die Firma Endress möchte die Verwaltung von Eckental nach Gräfenberg verlegen. Zuvor muss das Unternehmen aber erst noch ein Hindernis aus dem Weg räumen.
Als Steinbruch ist die Firma Endress nicht nur in Gräfenberg bekannt. An der B 2 liegt das Gelände. Dort baut Endress Gestein ab, produziert, transportiert und lagert. Außer der Bundesstraße werden keine weiteren Straßen in Anspruch genommen.
Nur die in dem Plan der Stadt eingezeichnete Fläche für diesen Steinbruch stimmt nicht mehr. Der Flächennutzungsplan (FNP) soll deshalb geändert werden. Von etwa 40 Hektar Fläche ist die Rede. Als Steinbruch, der etwa elf Hektar groß ist, werden nur ein Viertel der Betriebsfläche in Anspruch genommen. Betriebsgebäude stehen bereits. Das vorgesehene Gebäude würden im Steinbruch bleiben, wären von außen nicht sichtbar.
Gerodete Bäume
Die Abbaugenehmigung für den ganzen Steinbruch liegt vor und sichert dem Firmenchef das Recht, für die nächsten Jahrzehnte abzubauen.
Schon damals waren in der Genehmigung Betriebsflächen vorgesehen, wie Manfred Hupfer vom Planungsbüro erläuterte.
Denn neben der Änderung des Flächennutzungsplans mit der Ausweisung eines Sondergebiets "Steinbruch und Baustoff" möchte die Firma Endress einen Bebauungsplan mit der Ausweisung des Sondergebiets. Grund dafür sind die Pläne der Firma, das Verwaltungsgebäude nach Gräfenberg zu verlegen. Dazu sind an der B 2 schon Bäume gerodet worden. Eine vorzeitige Baugenehmigung ist vorhanden; doch bevor gebaut werden kann, muss der Fels weg. Und es hat noch andere Gründe, warum man einen Bebauungsplan möchte.
"Herr Endress muss ein Drittel der Bausumme als Bürgschaft für Gräfenberg hinterlegen. Das bindet, bis das Bauwerk zurückgebaut wird. Die Rückbauverpflichtung fällt durch den Bebauungsplan weg", erläuterte Hupfer.
Für bereits genehmigte Bauten gibt es keine Rückbauverpflichtung. Die angedachten oder künftig möglichen Bauten der Firma Endress, die auch Forschungen betreibt, Produkte ausstellt und somit eventuell einen Ausstellungsraum braucht, sind bereits genehmigt.
Dem Bauherren wird mit einem Bebauungsplan schlichtweg die Möglichkeit gegeben, in klar abgesteckten Grenzen zu bauen und wie jeder andere einen Bauantrag zu stellen. Immissionsschutz ist weiterhin gültig. Auch die Ausweisung des Sondergebiets "Steinbruch und Baustoffe" ist schnell erklärt. Als Gewerbegebiet ist die Ausweisung nur möglich, wenn es sich um nicht belästigende Gewerbe handelte.
Ein Gesteinsabbau verursacht aber Lärm und dafür gibt es die Ausweisung des genannten Sondergebiets. Schutzzonen vor Geröll, Rückhaltebecken und Grünflächen sind in dem Sondergebiet gefordert.
"Es geht heute nur um die Genehmigung, dass die Firma Endress den Felssporn abtragen kann, um das Gebäude zu errichten", erklärte Bürgermeister Hans-Jürgen Nekolla (SPD) seinen Räten.
Die Diskussion um den Steinbruch kennt auch Werner Wolf (FW) aus seiner Zeit als Bürgermeister. "Es ist sinnvoll, wenn es so weitergeht", findet Wolf. Da die Firma Endress an der genannten Ecke nicht sprengen kann, wird mit dem Bau wohl erst 2017 begonnen werden.