Einige Neuerungen für Steuerzahler für das Jahr 2020

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Allgemein: Der Grundfreibetrag beträgt ab sofort 9408 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 18 816 Euro. Familien: Der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil wird um 96 Euro auf 2586 Euro (zusam...

Allgemein: Der Grundfreibetrag beträgt ab sofort 9408 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 18 816 Euro. Familien: Der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil wird um 96 Euro auf 2586 Euro (zusammen 5172 Euro) angehoben. Arbeitnehmer: Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Entfernungskilometer von bisher 30 auf dann 35 Cent. Spendiert die Firma ihren Pendlern zuzüglich zum Gehalt auch ein Jobticket, so bleibt das steuerfrei. Wichtig für Minijobber: Hier gilt auch weiterhin die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat. Der Mindestlohn ist in diesem Jahr allerdings auf 9,35 Euro gestiegen. Mehrwertsteuer: Bahnfahren wird günstiger. Die Mehrwertsteuer auf Fernreisetickets sinkt von bisher 19 auf nur noch sieben Prozent. Auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form, wie zum Beispiel E-Books, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz.

Selbstständige: 2020 wurde die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer angehoben. Die Kleinunternehmerregelung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vergangenen Jahr die Grenze von 22 000 Euro nicht überstiegen hat. Hausbesitzer: Für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen gibt's Steuergutschriften. Gefördert werden zum Beispiel Heizungsumrüstung, der Einbau neuer Fenster und Türen, Dämmung von Dächern, Geschossdecken und Außenwänden. Die Förderung besteht aus einer direkten Steuergutschrift von 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40 000 Euro. ang