Anträge Der Gemeinderat von Schondra hat die neue Friedhofssatzung auf den Weg gebracht. Außerdem standen einige Bauvorhaben auf der Tagesordnung.
von unserem Mitarbeiter Oswald Türbl
Schondra — In Schondra wird gebaut. Das zeigt die Vielzahl von Bauanträgen, mit denen sich der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigte. Im unbeplanten Innenbereich "Am Knörzchen" in Schildeck errichten Stefanie und Tobias Fritzmann ein Einfamilienwohnhaus. Jürgen Wittmann und Nicole Raab bauen ein Einfamilienwohnhaus in der Keltenstraße; da die Dachgestaltung von Carport und Gartenhaus von Bebauungsplan abweichend geplant ist, erteilte das Ratsgremium die Befreiung von den entsprechenden Festlegungen. Das gleiche gilt für eine Holzlege, die Michael und Sandra Pieczonka erstellen wollen; sie liegt außerhalb des Baufensters, hält aber den Grenzabstand ein.
Ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses an der Grundstraße in Einraffshof durch Katja und Jürgen Rest wurde auf Antrag von Roman Jörg (CSU) vertagt.
Es muss zuerst festgestellt werden, ob das Grundstück nicht im Außenbereich liegt und vor der Baugenehmigung der Gemeinderat erst eine Einbeziehungssatzung erlassen müsste.
Baugebiet im Breitenbach Längere Diskussionen gab es über den Bauantrag von Dr. Michael und Ilka Schuhmann, die in der Tannenstraße in Einraffshof ein Wohnhaus errichten wollen. Besonders die Gestaltung des Gebäudes mit insgesamt zehn Metern Höhe und einem Pultdach und die problematische Einfügung in das hängige Gelände führten dazu, dass die Befreiung von den Festlegungen des Bebauungsplanes nicht erteilt und der Antrag nahezu einstimmig abgelehnt wurde.
Keine Einwände gab es gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Oberleichtersbach für ein Baugebiet in Breitenbach.
Den Auftrag für die Sanierung von Ortsstraßen durch Vergießen von 10 000 Metern Asphaltfugen erhielt die Firma Luley zu einem Bruttopreis von 7735 Euro.
Einstimmig verabschiedete das Gremium eine neue Friedhofsatzung, in der erstmals auch die Vorgehensweise bei der vorzeitigen Kündigung einer Grabstätte geregelt ist; die Entfernung von Grabsteinen etc. ist der Gemeinde in jedem Fall anzuzeigen. Auch die Gebührensatzung der Friehofsatzung wurde geändert und verabschiedet; in Zukunft gelten für alle Friedhöfe der Marktgemeinde gleiche Gebühren. Der Antrag von Jürgen Metz (Singenrain), die Gebühren für der Friedhof in Singenrain niedriger anzusetzen, wurde mit 4:8 Stimmen abgelehnt; er hatte seinen Antrag mit der höheren Eigenleistung der Singenrainer Bürger bei der Unterhaltung der Anlage begründet.
Zum 2.Bauabschnitt der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Schönderling
verlas der Bürgermeister ein Schreiben des Bayernwerks; darin schlägt die Firma einen möglichst frühen Baubeginn vor, da es sich um eine umfangreiche Maßnahme handele und diese möglichst zügig abgeschlossen werden solle. Das Ratsgremium hatte in seiner letzten Sitzung allerdings einen Baubeginn erst in der zweiten Jahreshälfte beschlossen; Bürgermeister Bernold Martin verlegte die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ohne Angabe von Gründen und ohne Widerspruch in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.