Ein Testament hilft, Ärger zu vermeiden

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Steffen Vogel
Steffen Vogel

Königsberg — "Absolute Sicherheit gibt es beim Vererben nicht, aber man kann vieles regeln." Das erklärte der Rechtsanwalt und Landtagsabgeordnete Steffen Vogel (CSU), der beim Clu...

Königsberg — "Absolute Sicherheit gibt es beim Vererben nicht, aber man kann vieles regeln." Das erklärte der Rechtsanwalt und Landtagsabgeordnete Steffen Vogel (CSU), der beim Clubabend des Lions-Clubs Haßberge in Königsberg zum Thema "Erben und vererben" sprach. Er klärte wesentliche Begriffe auf und trat manchem Vorurteil entgegen.
600 000 Menschen sterben jährlich in Deutschland, ihr Nachlass summiert sich auf 250 bis 300 Milliarden Euro. Mangels eines guten Testaments lösten viele Erbfälle schlimme Streitigkeiten aus, die nicht nur den Familienfrieden stören, sondern oft auch einen erklecklichen Teil des Erbes "verbrennen" durch Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Vogel ermutigte alle Anwesenden, ein Testament zu verfassen, sicherheitshalber gleich ein notarielles. Das sei nicht nur rechtssicher, sondern ersetze auch den Erbschein, der meist mehr koste als die Notargebühr, betonte der Redner.
Er ermutigte auch zur vorweggenommenen Erbfolge, was landläufig mit der Formulierung "mit warmer Hand geben" bezeichnet wird, vor allem auch bei größeren Vermögen. Vogel verwies auf die aktuelle Rechtslage zu verschiedenen Regelungen. So sind uneheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt, wenn es ans Erben geht. Etwas überrascht waren die Zuhörer, als sie erfuhren, dass mittlerweile ein Drittel aller Kinder im Landkreis Haßberge nichtehelich zur Welt kommt.
Nach wie vor muss der Schenkende eine Schenkung zehn Jahre lang überleben, damit sie im Erbfall nicht angerechnet wird. Doch nach neuer Rechtslage wird nun jedes Jahr ein Zehntel abgezogen.
Vogel befasste sich auch mit dem Thema Erbschaftssteuer, den gültigen Freibeträgen und Steuersätzen. Auch wenn Bayern die Erbschaftssteuer gerne abschaffen würde, meinte er augenzwinkernd: "Wenn Sie als Erbe erster Ordnung 30 Prozent Erbschaftssteuer zahlen müssen, dann haben Sie's geschafft". sw