Im Seniorenheim Waldenfels in Bad Brückenau wurde ein Mitarbeiter positiv auf das Corona-Virus getestet. Allerdings hatte er seit mehr als einer Woche keinen Kontakt zu dem Team und den Bewohnern der Einrichtung.
Unter den Mitarbeitern des Seniorenzentrums Waldenfels in Bad Brückenau (Carl-von-Heß'sche Sozialstiftung) gibt es seit kurzem einen positiven Coronafall, wie das Landratsamt Bad Kissingen gestern informierte. Die betreffende Person ist zu Hause isoliert und hatte schon seit mehr als einer Woche keinen Kontakt zu Bewohnern und Kollegen. Nach Auftreten dieses Falls seien frühzeitig Maßnahmen ergriffen worden, um Bewohner und Mitarbeiter zu schützen, heißt es in der Presseinfo weiter.
Bewohner intensiv beobachtet
Der Gesundheitszustand der Bewohner werde intensiv beobachtet. Aktuell sind alle Bewohner symptomfrei, Kontaktpersonen werden getestet. Darüber hinaus seien alle Kontaktpersonen sowie ärztliche Verdachtsfälle unter den Mitarbeitern isoliert und nicht im Dienst. Es wird in den kommenden Tagen umfassend getestet, um ausschließen zu können, dass sich weitere Personen infiziert haben.
Im Seniorenheim Kramerswiesen in Oerlenbach hat sich an der weiteren Situation seit dem 4. April keine Änderung ergeben.
Neue Allgemeinverfügung
Außerdem geht das Landratsamt in seiner Presseinfo auf eine aktuell erlassene Allgemeinverfügung für "Kontaktpersonen der Kategorie I" ein. Mehr als 260 Bürger aus dem Landkreis befinden sich demnach zum Stand 6. April in Quarantäne. In ganz Unterfranken sind es etwa 5400 Menschen. Auch wenn immer mehr Menschen aus der zweiwöchigen Isolierung entlassen werden können, steigen die Zahlen. Dabei dürfte die größte Welle von Neuinfizierten und deren direkten Kontaktpersonen laut Expertenmeinung erst in den nächsten zwei bis drei Wochen in Unterfranken aufschlagen. "Die Zahlen werden dann voraussichtlich noch einmal ansteigen", schreibt Pressesprecherin Lena Pfister weiter.
Um dafür gerüstet zu sein, habe der Landkreis Bad Kissingen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die sich an die Kontaktpersonen der Kategorie I richten, die entsprechend der Definition des Robert-Koch-Instituts ermittelt und kontaktiert wurden. In dieser Allgemeinverfügung ist festgelegt, was untersagt und vom Gesundheitsamt angeordnet ist, anstatt Informationen an alle Kontaktpersonen der Kategorie I einzeln erstellen zu müssen.
In der Allgemeinverfügung finden sich unter anderem auch Hinweise zu Verhaltensregeln - zum Beispiel was zu tun ist, wenn bei Kontaktpersonen Symptome auftreten, wie diese zu melden und auch zu dokumentieren sind. Außerdem wird auf Hygieneregeln im Haushalt hingewiesen, die zu befolgen sind.