Drogendelikt bringt Arbeit ein

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von unserem Mitarbeiter Helmut Will Haßfurt — Das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt hat ein Strafverfahren gegen einen 18-Jährigen wegen eines Drogendelikts eingestellt. Alle...

von unserem Mitarbeiter Helmut Will

Haßfurt — Das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt hat ein Strafverfahren gegen einen 18-Jährigen wegen eines Drogendelikts eingestellt. Allerdings unter Auflage: Der junge Mann muss zehn Arbeitsstunden ableisten.
Der 18-Jährige aus dem Landkreis Haßberge hatte im Mai 2015 in Oberbayern eine Freundin besucht. Am dortigen Hauptbahnhof wurde er einer sogenannten "verdachtsunabhängigen Kontrolle" unterzogen. Dabei fand die Bundespolizei bei ihm 0,87 Gramm Marihuana. Gegen den jungen Mann wurde ein Verfahren eingeleitet, und er erhielt einen Strafbefehl. Dagegen legte er Einspruch ein, so dass es zum Prozess am Amtsgericht kam.

Eigengebrauch

Wie seine Rechtsanwältin Mareen Basler auf Frage von Staatsanwalt Ralf Hofmann sagte, ist der Einspruch deshalb eingelegt worden, weil der Angeklagte bei dem geringen Verstoß eine Geldstrafe nicht für angebracht hält. Der 18-Jährige gab den Besitz des Marihuanas zum Eigengebrauch zu.
Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe sagte, dass der junge Mann "hochfliegende Ziele" habe. Der 18-Jährige plant unter anderem Auslandaufenthalte, um für seinen Berufsweg Erfahrungen zu sammeln. "Betäubungsmittel allerdings können ein Stolperstein" werden, sagte Heinrich. Er schlug vor, das Verfahren gegen den Jugendlichen einzustellen und ihm eine Arbeitsauflage zu erteilen.

Zehn Stunden

Das hatte Richter Martin Kober auch im Sinn, wie er zuvor hatte anklingen lassen. Da die Prozessbeteiligten damit einverstanden waren, stellte der Richter das Verfahren vorläufig ein und erlegte dem Angeklagten auf, bis Mitte September zehn Arbeitsstunden zu leisten.