Drogenbesitz war nicht beweisbar

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Amtsgericht  Ein 27-Jähriger stand vor dem Kadi, weil die Polizei Marihuana in seiner Wohnung fand. Doch das kann auch ein anderer dort vergessen haben, gab er an. Zu der Bleibe haben mehrere Personen Zutritt. Das Verfahren wurde eingestellt.

von unserem Mitarbeiter Helmut Will

Haßfurt — Die Verhandlung hätte man sich sparen können, meinte Rechtsanwalt Dieter Widmann, der einen 27-jährigen Dachbegrüner aus dem Landkreis Haßberge vor dem Amtsgericht Haßfurt vertrat. Er war wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz angeklagt. 0,12 Gramm Marihuana waren im Mai in der Wohnung des Angeklagten gefunden worden. Dieser ist Staatsanwaltschaft und Gericht nicht unbekannt. Erst vor Kurzem hatte er wegen Besitz von Betäubungsmitteln eine erhebliche Strafe erhalten.


Nachweis blieb offen

Widmann sagte, dass in der Wohnung des Angeklagten mehrere Personen Zutritt haben und sein Mandant bestreite, dass das Marihuana ihm gehöre. "Ich bin öfters länger von zu Hause weg, ich weiß nicht, wie das in meine Wohnung kam und wem es gehört, mir nicht", sagte der Angeklagte. "Der Besitz muss schon nachgewiesen werden", sagte der Verteidiger. Man könne die Droge nicht einfach jemandem zuordnen. Da eine Zuordnung nicht möglich sei, müsse das Verfahren eingestellt werden. Das sah auch Richterin Ilona Conver so, Anklagevertreter Ilker Özalp wollte aber erst den Ermittler hören. Der erläuterte, dass der Angeklagte wohl in Koblenz über das Internet Substanzen bestellt habe und die Staatsanwaltschaft Bamberg von dort informiert wurde.


Mehr Angaben gab es nicht

Deshalb wurde die Wohnung durchsucht, wobei neben Rauschgift-Utensilien die 0,12 Gramm Marihuana gefunden wurden. Der Kriminalbeamte gab an, dass das Betäubungsmittel in der Wohnung gefunden wurde. Schließlich beantragte Özalp die Einstellung, da ein Tatnachweis nicht zu führen sei. So lautete auch der Beschluss der Richterin. Der Anklagevertreter meinte aber: "Ich denke, das sagt mir meine Erfahrung, wir sehen uns hier wieder einmal", was der Angeklagte mit einem Kopfschütteln quittierte.