Dorferneuerung ist eingeleitet

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Der Wahlvorstand achtet darauf, dass Wahl und Auszählung der stimmen ordnungsgemäß ablaufen. Foto: Sylvia Hubele
Der Wahlvorstand achtet darauf, dass Wahl und Auszählung der stimmen ordnungsgemäß ablaufen. Foto: Sylvia Hubele
Beispiel einer gelungenen Sanierung - vorher
Beispiel einer gelungenen Sanierung - vorher
 
Beispiel einer gelungenen Sanierung - nachher Fotos: Bettina Lasonczyk
Beispiel einer gelungenen Sanierung - nachher Fotos: Bettina Lasonczyk
 

Die Teilnehmergemeinschaft Neuses hat ihren Vorstand gewählt. In Frage kommende Gebäude müssen im Fördergebiet liegen und mindestens 25 Jahre alt sein.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Neuses für die Dorferneuerung ist gewählt. Der Wahlvorstand, bestehend aus Stefan Höck (Neuses), Bürgermeister Claus Schwarzmann (BB), Thomas Sachs (Amt für Ländliche Entwicklung) und MdL Michael Hofmann (CSU) achtete darauf, dass alles ordnungsgemäß ablief.
Mit Handschlag wurden sämtliche Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet. Schließlich erhielten sie unter anderem Einblick in Grundbücher, erklärte Schwarzmann.
Da ab jetzt die Dorferneuerung eingeleitet ist, erläuterte Thomas Kühnlein von der Fachabteilung vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), was alles zu beachten ist, wenn jemand sein Haus oder seinen Hof mit Hilfe der Förderung durch die Dorferneuerung sanieren möchte. "Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich das Gebäude im Fördergebiet befindet, für das die Dorferneuerung vorgesehen ist", erklärte Kühnlein.
Das Gebäude muss mindestens 25 Jahre oder älter sein und sämtliche Maßnahmen müssen unbedingt vor Beginn beantragt und vom ALE schriftlich genehmigt sein. "Wer das nicht beachtet, bekommt keine Förderung", wies Rainer Albart vom ALE darauf hin, dass sämtliche Maßnahmen der schriftlichen Zustimmung des Amtes bedürfen. Bereits begonnene Maßnahmen können und dürfen nicht gefördert werden. Auch begonnene Teilmaßnahmen führen zur Ablehnung des gesamten Antrages.
Anhand einiger Beispiele erläuterte Kühnlein, welche Fenster und Türen, Geländer und Fassadenfarben vom ALE gefördert werden können - und welche nicht. Keine Rollos, keine Dreiecksgauben, kein Lila als Fassadenfarbe, kein Lochblech oder Edelstahl als Balkongeländer beispielsweise.
Als bekannt wird, welche Straßen und Gebäude von Neuses von den Maßnahmen der Dorferneuerung profitieren werden, regt sich Unmut bei den Anwesenden: Darüber wurden die Neuseser nicht informiert, war sich Bernd Hofmeister sicher. "Reine Wohngebiete können nicht gefördert werden, das hat der Gesetzgeber so bestimmt", entgegnete Albart. Das betrifft sämtliche Häuser, die sich in den Neubaugebieten von Neuses befinden. Wer Einsicht in die Karte nehmen will, muss sich auf den Weg ins ALE machen: "Dort kann die Karte abfotografiert werden", versichert Albart.
Die erste Sitzung des neuen Vorstands wird am 17. Februar in der Alten Schule in Neuses stattfinden.