Strafprozesse Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte zwei Ladendiebinnen. Die Motive bleiben weitgehend im Dunkeln.
von unserem Mitarbeiter Helmut Will
Haßfurt — Zwei Fälle des Ladendiebstahls hatte das Amtsgericht Haßfurt unter Vorsitz von Richter Martin Kober am Montag zu verhandeln. Der Beuteschaden war jeweils gering; es wurden Gegenstände entwendet, die man, wie es der Richter formulierte, nicht wirklich braucht.
Eine 19-Jährige aus dem Landkreis hatte mit ihrer gleichaltrigen Freundin nach den Worten von Staatsanwalt Ralf Hofmann in Knetzgau in einem Markt Kosmetikartikel im Wert von 19 Euro entwendet. Allerdings saß sie allein und ohne Verteidiger auf der Anklagebank. Ihr Freundin befindet sich in einer psychiatrischen Einrichtung. "Meine Freundin hat die Sachen in ihre mitgebrachte Tasche gesteckt und zu mir gesagt, dass ich ruhig sein und nichts sagen soll", erklärte die Angeklagte. Geld hätten sie dabei gehabt, sagte sie weiter.
"Haben sie aus Spaß am Klauen die Sachen nicht bezahlt?", fragte der Richter, worauf die 19-Jährige keine Antwort hatte. Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe bewertete die Tat als "emotionale Ersatzbefriedigung" mit "pubertären Zügen".
Der Staatsanwalt beantragte eine Geldauflage von 100 Euro, die mehr Eindruck als eine Arbeitsauflage mache. So lautete auch das Urteil von Richter Kober. Das Urteil ist rechtskräftig.
20 Jahre alt ist eine Angeklagte, die im April in Schweinfurt einen Ladendiebstahl begangen hatte. Sie will Lehrerin werden und verdient derzeit mit einem Minijob 150 Euro im Monat. "Ich habe die Sachen entwendet, da hatte ich einen schlechten Tag, weil eine Prüfung nicht so toll gelaufen war", sagte die junge Frau.
Haar- und Armbänder sowie Socken im Wert von 16 Euro hatte sie in einem Geschäft in Schweinfurt mitgehen lassen, wie Staatsanwalt Ralf Hofmann in seiner Anklage sagte.
Beruflich habe sie eigentlich eine gute Perspektive, führte Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe aus. Ihre Eltern seien über diesen Diebstahl nicht informiert, das wolle die Angeklagte nicht, die bereits im Jahr 2012 einmal wegen Ladendiebstahls in Erscheinung getreten war.
Eine Arbeitsauflage von 20 Stunden beantragte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Dazu verurteilte sie der Strafrichter. Bis September habe sie die Auflage abzuleisten. "Mit 19 Jahren sollte man so etwas nicht mehr machen, das sind doch eher Verhaltensmuster von jüngeren Leuten", sagte Kober. Das Urteil ist ebenfalls rechtskräftig.